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Fristen bei der BR-Wahl/ Briefwahl

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Chris10271
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Hier meine Frage: Wir wählen am 8.6., der Wahlaushang/ die Unterlagen zur Briefwahl werden laut Wahlausschreiben am 31.5. erfolgen. Einige Kollegen sind aber bereits zu diesem Zeit im Urlaub (Ausland). Könnten die Unterlagen nicht schon eher ausgehängt werden bzw. die Wahlunterlagen verschickt werden? Wir wollen natürlich keine Probleme wegen einer Anfechtung bekommen und somit die Fristen auch einhalten! Bitte helft uns dringend! Danke

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Community-Antworten (4)

A
Abakus

18.05.2006 um 20:15 Uhr

Die Zwei-Wochen-Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen muß natürlich eingehalten werden, eventuell sogar eine Nachfrist. Vorher kann man nichts aushängen oder versenden.

RI
Ramses II

18.05.2006 um 21:21 Uhr

Chris,

Ihr habt doich wohl ausgehängt, wann Ihr die Briefwahlunterlagen SPÄTESTENS verschickt.

Vorher ist unschädlich.

C
Chris10271

19.05.2006 um 15:59 Uhr

Hallo,

die zwei Wochenfrist ist natürlich eingehalten worden und schon seit 15.05. abgelaufen. Demzufolge kann danach ausgehängt werden? Danke schon mal für die Rückmeldungen!

Der Termin für die Aushängung sollte eigentlich erst der 31.05. sein, viele Mitarbeiter sind aber da schon im Urlaub im Ausland und deshalb wollen wir es vor verlegen!

F
Fayence

20.05.2006 um 19:40 Uhr

Chris10271, die gültigen Wahlvorschläge müssen spätestens 1 Woche vor Stimmabgabe bekannt gemacht worden sein. Stehen die gültigen Wahlvorschläge fest, können diese bekannt gegeben werden. Im Fall mehrerer Listen müssen natürlich auch die Ordnungsnummern ausgelost worden sein.

Dann können die Stimmzettel gedruckt werden! Und sobald diese fertig sind, steht der Aushändigung von Briefwahlunterlagen nichts im Wege. Alle anderen dazugehörige Unterlagen können doch schon vorbereitet werden.

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