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Kontaktaufnahme zu Bewerbern

G
GerobaldiBM
Jan 2022 bearbeitet

Darf ich im Rahmen des Zustimmungsverfahrens bzgl. einer Einstellung als Betriebsrat in direkten Kontakt zu Bewerbern treten? Hierbei geht es nicht um die Frage, ob die Einstellung erfolgen soll. Es gibt vielmehr Rückfragen zum Lebenslauf, die sich für den Bewerber positiv auf die Eingruppierung auswirken könnten. Die Informationen konnten den vorliegenden Bewerbungsunterlagen leider nicht vollständig entnommen werden bzw. sind unterschiedlich zu interpretieren.

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Community-Antworten (2)

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celestro

04.01.2022 um 16:43 Uhr

habt ihr nen Rechtsanwalt an der Hand, den ihr mal eben fragen könnt? Ich würde zu "warum sollte etwas dagegen sprechen" tendieren. Aber lieber sicher gehen....

X
XYZ68

05.01.2022 um 09:21 Uhr

Bei uns wird die Stelle eingruppiert und der Mitarbeiter kommt auf die Stelle, dabei ist es irrelevant, ob er ggf. sogar höhere Qualifikationen hat. Stimmt die Eingruppierung der Stelle mit der beantragten Eingruppierung des Mitarbeiters überein, so gibt es keinen Grund, der Eingruppierung zu widersprechen.

Und der Arbeitgeber ist frei, auch jemanden auf eine Stelle zu setzen, der formal die Ausbildung nicht hat. Er kann sich die notwendigen Kenntnisse auch anders erworben haben.

Von daher sehe ich also keinen Grund, mit einen zukünftigen Mitarbeiter Kontakt aufzunehmen. (Bei internen Bewerbern kann man ja mal beiläufig das Gespräch auf die interessierenden Daten bringen, aber eine Notwendigkeit sehe ich auch hier nicht.)

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