Annahmeerklärung für gewählte Mitglieder vorab? Darf man das?
Hallo, ich bin im Wahlvorstand. Wir, der Wahlvorstand, sind uns momentan nicht ganz einig, ob es von Vorteil ist den Bewerbern (Vorschlagsfrist ist vorbei, eine Vorschlagsliste mit 45 Bewerbern ist eingereicht --> Personenwahl - Wahltag 16.03.) vorab eine Wahlannahmeerklärung zu geben. Diese beinhaltet : Falls es zur Wahl zum Betriebsratsmitglied kommt, werde ich die Wahl annehmen. Mit Hinweis sich schon mal den Termin der konstituierenden Sitzung freizuhalten.
Mal angenommen man hätte von den Gewählten, bei uns sind es 11, ein solch ein Scheiben, kann man dann die 3 Tagesfrist zum Ablehnen umgehen?
Danke im Vorraus.
Community-Antworten (1)
03.03.2010 um 17:48 Uhr
Diese beinhaltet : Falls es zur Wahl zum Betriebsratsmitglied kommt, werde ich die Wahl annehmen. Mit Hinweis sich schon mal den Termin der konstituierenden Sitzung freizuhalten. Dieses Vorgehen ist IMHO nicht rechtens, da sich der Bewerber erst NACH Auszählung der Stimmen entscheiden muß ob er annimmt oder nciht. Wenn er aber nach Stimmauszählung sofort aufschreien würde "Ja, klar, ich nehme die Wahl an", und dieses auch protokolliert wird, sowie dann ja auch der restliche WV als Zeugen anwesend ist, braucht die Frist nciht eingehalten zu werden. Ich persönlich würde aber dahingehend vor warnen, schon jetzt die konstituierende Sitzung zeitlich festzulegen, da theoretisch dieses noch nicht rechtsgültig gemacht werden kann...
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