Erstellt am 05.04.2011 um 12:41 Uhr von nicoline
Pilas,
*kann dann der BR mit 8 ordentliche Mtgl weitermachen *
Nein!
*oder müssen Neuwahlen aufgerufen werden? *
Ja!
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__13.html => kopieren und einfügen
Erstellt am 05.04.2011 um 16:01 Uhr von nicoline
Pilas,
ich muss mich dahingehend präziser ausdrücken, als dass Ihr zwar Neuwahlen einleiten müsst, bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses aber mit den jetzt 8 Mitgliedern weitermachen dürft. Nur bis zur nächsten turnusmäßigen Wahl dürft Ihr nicht warten.
Und da Ihr jetzt eine gerade Zahl von Mitgliedern habt: bei Stimmengleichheit während einer Abstimmung ist ein Antrag abgelehnt!