Erstellt am 28.02.2011 um 14:38 Uhr von lkjmn
Das würde mich auch Interessieren....Bin mal auf die Antworten gespannt!
Erstellt am 28.02.2011 um 14:47 Uhr von Ulrik
Eine Zeitarbeitsfirma kann durchaus einen BR gründen.
Denn dort hat es ja auch Beschäftigte, die nicht im Rahmen des AÜG an andere Unternehmen ausgeliehen werden.
Es gibt die Recruiter, die Buchhalter, Verwaltungsangestellte, da kommt schon gerne mal ein Dutzend zusammen.
Und dann sind da noch die "normalen" Angestellten/Arbeiter. Alle wahlberechtigt, bzw. wählbar, sofern sie die Kriterien des BEtrVG erfüllen.
Die Frage wäre, ob es eine reine Personalvermittlungsagentur ist, die ihre Leute nach drei Monaten quasi "abgenommen" bekommt??
Oder, wie ich es auch kenne, daß Leute mehrere Jahre bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt, aber z.B. permanent bei einem Entleiher arbeiten.
Je nachdem, vielleicht ist der Buchhalter in der Gewerkschaft, oder auch ein anderer der festen Angestellten.
Wenn der Ablauf gem. BetrVG, bzw. WO erstmal im Gange ist, dann geschieht der Rest von selbst. Es müssen sich halt nur AN finden, die das Mandat dann auch übernehmen.
Erstellt am 28.02.2011 um 14:59 Uhr von docpille
ich würde keinen BR mehr gründen,da die meisten Zeit-oder Leiharbeitsfirmen wohl demnächst das Handtuch werfen.
Erstellt am 28.02.2011 um 16:11 Uhr von Wummel
Hallo Docpille
Wieso meinst du,man sollte keinen Br mehr gründen,dann hätte man doch mehr Rechte als "Leiharbeiter
Erstellt am 28.02.2011 um 17:27 Uhr von DonJohnson
docpille,
ist es nicht so, dass gerade dann die Gründung eines BR sinnvoll wäre ;-)
Erstellt am 28.02.2011 um 17:47 Uhr von Wummel
Meine ich doch auch,aber eigentlich hatte ich auf Erfahrungsberichte gehofft,oder auf einen Kommentar von einem Betriebsratmitglied einer Zeitfirma
Erstellt am 28.02.2011 um 17:49 Uhr von DonJohnson
Na, das wird nicht so einfach sein... was aber nur meine alte Glaskugel sagt...
Erstellt am 01.03.2011 um 18:54 Uhr von scherbenfeger
Hallo Wummel,
ich habe das vor 4 Jahren gemacht und wir haben inzwischen die zweite Wahl durchgeführt. Das wird ganz normal, wie in jeder anderen Firma durchgeführt. Zwei weitere Mitstreiter suchen und Betriebsversammlung einberufen. Wahlvorstand wählen und dann gehts los! Vielleicht hast Du Glück und findest guten Kontakt zur Verwaltung, denn die sind auch nur Mitarbeiter und sitzen an der Quelle was Anschriften, Büromaterial, Infos insgesamt angeht. Wir haben beim ersten Mal fast ausschließlich Briefwahl angeboten, denn Naturgemäß sind die Kollegen ja in verschiedenen Entleiherbetrieben eingesetzt und man kommt während der Arbeitszeit nicht in Kontakt. Dafür benötigt man die Anschriften und viel Büromaterial.
Als Betriebsrat einer Zeitarbeiterfirma stoßen wir aber leider immerwieder an Grenzen, über die jeder andere BR lachen wird. Für die Räumlichkeiten und Arbeitsschutz ist z.B. der BR der Entleiherfirma zuständig. Da können wir dann nur beraten und helfen, nicht entscheiden. Wenn ein Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb nicht mehr eingesetzt werden kann, kannst Du auch nicht viel unternehmen. Die nächste Entleiherfirma ist dann vielleicht 300 km weg... Wenn eine bestimmte Person unbedingt eingestellt werden soll für den Entleiherbetrieb, auch nicht. Aber insgesamt hat die GL gemerkt, dass ihr auf die Finger geschaut wird und es gibt viel weniger Willkür.
Ich wünsche Dir viel Erfolg! Gerade jetzt!