Neuwahlgedanken wegen Personalaufbau
Hallo,
wir im Gremium diskutieren gerade, ob wir bald neu wählen müssen oder nicht. Ich als Vorsitzender sehe es so: Laut BetrVG § 113,Abs.1: ... mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist. Zum Zeitpunkt der Wahl (03/2010) waren wir 383 Stammbelegschaft und sind jetzt 408. Sehe ich es richtig, daß wir z.Z. keinen Wahlbedarf haben aber sobald wir 433 Stamm sind (383 + 50 =433, d.h. wir wären um 50 MA gestiegen), neu wählen müßten. Also, man muß um 50 % steigen oder sinken, aber mind. um 50 Kollegen/innen ?
Gruß Luciano
Community-Antworten (2)
23.02.2011 um 08:51 Uhr
Hi,
zur Zeit müsst ihr nicht neu wählen,aber auch wenn ihr 433MA habt nicht.
Denn es müssen beide Kriterien erfüllt sein,die hälfte und die 50. Ihr müsstet also 192 MA einstellen um neu zu wählen,das wäre dann die hälfte und mehr als50.
23.02.2011 um 10:21 Uhr
Und nicht vergessen: das dritte Kriterium muss auch erfüllt sein: 24 Monate nach der Wahl. Wenn ihr also 03/2012 die Zahl von 575 MA erreicht, wählt ihr neu, ansonsten 03/2014.
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