Erstellt am 03.02.2011 um 22:00 Uhr von nicoline
Maxiklein,
*Es gab am Anfang nur eine Liste, wo sich dann noch einige MA dazu getragen haben, weil sie eine Personenwahl angestrebt haben.*
Dieses vergebliche Streben gibt es sehr häufig bei BR Wahlen.
*Nun ist kurz vor Ablauf der Frist doch noch eine zweite Liste eingegangen.*
Auch das ist sehr häufig bei BR Wahlen und eigentlich das vom BetrVG vorgesehene Wahlverfahren.
*Kann man sich nach Ablauf der Frist noch für eine andere Liste entscheiden, weil man nicht wußte, das es noch eine zweite Liste gibt.*
Nein! Darüber hätte man sich im Vorwege Gedanken machen müssen, mit einer zweiten Liste muss man immer rechnen.
*Wer entscheidet in welcher Reihenfolge die MA auf der Liste stehen? *
Letzendlich der Listenführer, aber in Eurem Fall ist es so, dass die Reihenfolge so gilt, wie die Liste abgegeben wurde.
Erstellt am 04.02.2011 um 11:41 Uhr von dersensenmann
>*Kann man sich nach Ablauf der Frist noch für eine andere Liste entscheiden, weil man nicht wußte, das es noch eine zweite Liste gibt.*
Nein! Darüber hätte man sich im Vorwege Gedanken machen müssen, mit einer zweiten Liste muss man immer rechnen.
Doch, man kann sich auch auf der 2.Liste eintragen, solange noch keine Stützunterschriften für die Liste vorliegen. Dann wird man vom Wahlvorstand zur Erklärung aufgefordert, auf welcher Liste der Kandidat nun gestrichen werden soll.
Erstellt am 04.02.2011 um 15:04 Uhr von rkoch
> Doch, man kann sich auch auf der 2.Liste eintragen, solange noch keine Stützunterschriften für die Liste vorliegen.
Hallo? Die Listen sind schon beim Wahlvorstand abgegeben! Da geht NICHTS mehr! Zurückholen kann man sie nicht mehr. Das einzige worauf man da noch hoffen kann ist, das eine der Listen Mägel aufweist, so das sie vom WV zurückgewiesen werden muss. Ist das nicht der Fall dann muss man da jetzt durch.
Im Zweifelsfalle kann man nur noch eines machen: Alle gewählten Kandidaten nehmen die Wahl an und beschließen sofort den BR aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen.... Viel Spaß dabei.
Erstellt am 04.02.2011 um 15:17 Uhr von Niemand
wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist kann man noch eine dritte Liste einreichen auf der man kandidiert. Da nun Kandidaten auf zwei Listen auftauchen muss der Wahlvorstand den betreffenden Kandidaten nachfragen auf welcher Liste er seine Kandidatur aufrecht erhält. Diese dritte Liste muss natürlich auch genügend Stützunterschriften haben. Sollte einer für die erste und dritte Liste unterschrieben haben muss der Wahleiter auch nachfragen welche Stützunterschrift die Person aufrecht erhält. Somit kann es sogar noch passieren, daß die erste Liste nicht ausreichend Unterschriften hat. das kann ja aber nachgebessert werden.
Erstellt am 04.02.2011 um 20:23 Uhr von nicoline
Die Frage lautete:
Kann man sich
***nach Ablauf der Frist***
noch für eine andere Liste entscheiden, weil man nicht wußte, das es noch eine zweite Liste gibt.