Erstellt am 23.09.2021 um 13:51 Uhr von celestro
der Kollege ist ja ggf. nur Zeuge, dass der AG einen Brief eingeworfen hat. In wieweit ein Gericht dann sagt: "der wusste ja gar nicht, was das für ein Brief ist" ... oder ob der Chef den Kollegen den Brief wirklich hat lesen lassen ... wer weiß.
Erstellt am 23.09.2021 um 14:00 Uhr von RudiRadeberger
Davon, dass der Zeuge Kenntnis über den Inhalt des Briefes hat, ist wohl auszugehen. Deswegen muss er die Kündigung ja nicht zwingend sehen. Und selbst wenn er die Kündigung sieht, ist das auch ohne "Personalbefugnis" nicht verboten.
Was du meinst, ist die "Handlungsvollmacht in personellen Angelegenheiten" - und die muss nur der haben, der die Kündigung ausspricht. Nicht der, der sie einwirft. Und auch nicht der, der das bezeugt.
Erstellt am 23.09.2021 um 14:40 Uhr von §§reiter
Was sachdienliches hab ich da leider nicht beizutragen, aber einen dummen Spruch kann ich mir nicht verkneifen... ;-)
Wenn man hier 2 MA braucht um eine Kündigung einzuwerfen, anstatt die Möglichkeit des "eigenhändigen Einschreibens mit Rückschein" zu nutzen, wundert es mich nicht, dass der Betrieb schließen muss...
Erstellt am 23.09.2021 um 14:49 Uhr von celestro
"anstatt die Möglichkeit des "eigenhändigen Einschreibens mit Rückschein""
Damit hat man nur den Beweis, das man ein Schreiben losgeschickt hat. Aber keinen Beweis über den Inhalt.
Erstellt am 23.09.2021 um 15:39 Uhr von ganther
...und wenn ich als AG vermute, dass der AN nicht zu Hause ist, dann hilft mir das Einschreiben mit Rückschein ja nichts. Wenn der MA nicht zu Hause ist, dann kann nicht eigenhändig vom Postboten übergeben werden. Aber der Einwurf in den Briefkasten reicht und da ist der Einwurf durch Zeugen ein probates Mittel
Erstellt am 23.09.2021 um 17:05 Uhr von §§reiter
Zitat von §§reiter
"Was sachdienliches hab ich da leider nicht beizutragen"
...also wie soll ich es denn noch deutlicher machen? Dumme Sprüche, die sogar als solche gekennzeichnet sind, bedürfen nun wirklich keiner weiteren Kommentierung.
Erstellt am 23.09.2021 um 17:05 Uhr von Pummba
In unserem Fall müssen beide „Boten“ auf der Kündigung den Einwurf mit Datum unterschreiben. Ergo bekommt der MA ohne jegliche Personalbefugnis das Schreiben zu sehen.
Ich sehe das sehr kritisch, was ist mit dem Datenschutz?
Erstellt am 23.09.2021 um 17:58 Uhr von celestro
Was würde passieren, wenn der 2te Bote das Schreiben nicht lesen würde?
Er würde WISSEN, das der Kollege gekündigt wird. Er würde wissen, wo dieser Kollege wohnt ... er würde "nur" das Schreiben nicht lesen.
macht das einen Unterschied?
Erstellt am 23.09.2021 um 18:25 Uhr von Pickel
Pummba - mit welchem Datenschutz argumentierst du exakt?
Oder ist das bei dir nur so eine "Datenschutzgefühl"
Ich kann in deiner Schilderung nämlich keinen Verstoß gegen Datenschutz erkennen
Erstellt am 23.09.2021 um 21:29 Uhr von Pummba
Ja, richtig, für mich fühlt es sich falsch an.
Es kann doch nicht richtig sein, dass irgendein Mitarbeiter ganz offiziell die Kündigung eines anderen Mitarbeiters zu sehen bekommt.
Erstellt am 24.09.2021 um 04:41 Uhr von Pummba
@§§reiter
Egal wie sarkastisch oder ironisch man denken mag,
hier verlieren gerade über 80 Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz.
Darüber dumme Sprüche zu machen, finde ich durchaus einer Kommentierung wert, denn sie sind schlichtweg unangebracht.
Erstellt am 24.09.2021 um 08:45 Uhr von Relfe
schauste mal hier
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-wirksam-zustellen-nur-so-gilt-eine-kuendigung-als-zugestellt_170787.html
Ob das nach Datenschutzrichtlinien so ok ist, wird für die Wirksamkeit der Kündigung unerheblich sein.
Ansonsten könnte man ja nie eine Kündigung auf diesem Wege zustellen und das bedeutet Kündigungen könnten nur noch persönlich übergeben werden.
Erstellt am 24.09.2021 um 11:27 Uhr von Pummba
Danke für Eure Antworten. Inzwischen weiß ich, dass das leider rechtens ist was die da machen.