Müssen wir Neuwahlen durchführen?
Hallo, wir sind ein Betriebsrat mit 7 Mitgliedern und es gibt keine Nachrücker. Jetzt ist ein Mitglied ausgetreten und wir sind nur noch 6. Müssen wir jetzt Neuwahlen durchführen?
Danke
Community-Antworten (1)
14.09.2010 um 19:54 Uhr
@Chaoseon, JA! § 13 Abs.2/2.BetrVG
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