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MA in anderem Betrieb einsetzen

ZP
Zora Pusteblume
Aug 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe nichts Passendes gefunden und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Wir sind ein freier, sozialer Träger mit mehreren Betrieben und auch mehreren BRs.

Nun soll eine neue MA in Betrieb A eingestellt werden (dem soll BR A nun zustimmen), aber zunächst (für 2-3 Monate) in Betrieb B arbeiten, da dort dringender Bedarf bestünde. In Betrieb A besteht aber auch dringender Personalbedarf (gleiche Fachrichtung), sodass ggf. bald MA aus dem Urlaub geholt werden müssen.

Nun meine Fragen: Ist dies überhaupt so zulässig? Ist das eine AN-Überlassung? Wer ist dann in der Mitbestimmung? Beide BRs oder nur BR A oder BR B? Kann BR A der Überlassung widersprechen?

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Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

23.08.2021 um 21:02 Uhr

Auf jeden Fall wird da niemand aus dem Urlaub geholt.

G
ganther

24.08.2021 um 00:34 Uhr

Nun meine Fragen: Ist dies überhaupt so zulässig? Durchaus möglich. Alles eine Frage was wie mit dem AN vereinbart wurde Ist das eine AN-Überlassung? Ist doch der gleiche Träger. Daher sehe ich noch nicht mal eine Konzernleihe Wer ist dann in der Mitbestimmung? Beide BRs oder nur BR A oder BR B? Beide. Für BR A eine Versetzung und bei B eine Einstellung Kann BR A der Überlassung widersprechen? Wenn MA deshalb aus dem Urlaub geholt werden sollen, dann würde mir schon was einfallen

B
BRHamburg

24.08.2021 um 09:12 Uhr

BR A ist hier bei dem Punkt Einstellung und beim Punkt Versetzung in Betrieb B in der Mitbestimmung. Wenn es möglich ist sollte man mit dem Mitarbeiter sprechen. Vieleicht würde das beim Einstelungsgespräch mit ihm besprechen. BR B ist dann bei der Einstellung in ihrem Betrieb in der Mitbestimmung.

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