Hallo zusammen, ich habe nichts Passendes gefunden und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Wir sind ein freier, sozialer Träger mit mehreren Betrieben und auch mehreren BRs.

Nun soll eine neue MA in Betrieb A eingestellt werden (dem soll BR A nun zustimmen), aber zunächst (für 2-3 Monate) in Betrieb B arbeiten, da dort dringender Bedarf bestünde. In Betrieb A besteht aber auch dringender Personalbedarf (gleiche Fachrichtung), sodass ggf. bald MA aus dem Urlaub geholt werden müssen.

Nun meine Fragen:
Ist dies überhaupt so zulässig?
Ist das eine AN-Überlassung?
Wer ist dann in der Mitbestimmung? Beide BRs oder nur BR A oder BR B?
Kann BR A der Überlassung widersprechen?