Wir sind ein freier, sozialer Träger mit mehreren Betrieben und auch mehreren BRs.
Nun soll eine neue MA in Betrieb A eingestellt werden (dem soll BR A nun zustimmen), aber zunächst (für 2-3 Monate) in Betrieb B arbeiten, da dort dringender Bedarf bestünde. In Betrieb A besteht aber auch dringender Personalbedarf (gleiche Fachrichtung), sodass ggf. bald MA aus dem Urlaub geholt werden müssen.
Nun meine Fragen:
Ist dies überhaupt so zulässig?
Ist das eine AN-Überlassung?
Wer ist dann in der Mitbestimmung? Beide BRs oder nur BR A oder BR B?
Kann BR A der Überlassung widersprechen?