Erstellt am 11.08.2010 um 02:47 Uhr von sueton
Moin Holger!
ASA-mäßig gibt es da keine Einwände,der Wirkungskreis einer SiFa ist nicht begrenzt.Ob es Sinn macht,Sicherheitsbeauftragte zu benennen,die den Betrieb nicht kennen,sei dahingestellt.
Grüsse,sueton
Erstellt am 11.08.2010 um 20:02 Uhr von caretakerFM
@holger,
lies bitte mal die BGV A 1 Grundsätze der Prävention!
§ 19 Regelt die Gestellung der Fachkräfte für Arbeitsicherheit und Arbeitsmedizin.
§ 20 Regelt die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten.
Es macht Sinn,wie sueton geschrieben hat, eine gemeinsame ASA zu veranstalten, mit der Teilnahme aller SiBs aus den verschiedenen Fach-/Teilbereichen eures Unternehmens.