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ASA und Sibe

H
HolgerLammert
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind ein Konzern mit insgesamt 16 Unternehmensteilen (immer eingene Gmbh#s). An einem Standort mit zwei Unternehmensteilen soll ein ASA gegründet werden. In der einen Gmbh arbeiten 102 Arbeiter und in der anderen Gmbh 48. wir (der mit 48 Arbeitern) haben einen Betriebsrat. Chef will jetzt unbedingt die beiden Unternehmen zusammenlegen und nur einen ASA haben mit einer Sifa und zwei Sibe, wobei alle aus der anderen Gmbh kommen. Geht das?

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Community-Antworten (2)

S
sueton

11.08.2010 um 04:47 Uhr

Moin Holger!

ASA-mäßig gibt es da keine Einwände,der Wirkungskreis einer SiFa ist nicht begrenzt.Ob es Sinn macht,Sicherheitsbeauftragte zu benennen,die den Betrieb nicht kennen,sei dahingestellt.

Grüsse,sueton

C
caretakerFM

11.08.2010 um 22:02 Uhr

@holger, lies bitte mal die BGV A 1 Grundsätze der Prävention! § 19 Regelt die Gestellung der Fachkräfte für Arbeitsicherheit und Arbeitsmedizin. § 20 Regelt die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten.

Es macht Sinn,wie sueton geschrieben hat, eine gemeinsame ASA zu veranstalten, mit der Teilnahme aller SiBs aus den verschiedenen Fach-/Teilbereichen eures Unternehmens.

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