Hallo, kann eine Betriebsratswahl aufgrund angeblich falsch ermittelte zu wählende Betriebsratsmitglieder angefochten werden? Die Wahl fand am 27. Mai statt. Es wurden statt 9 nur 7 Betriebsratsmitglieder gewählt. Gilt hier nicht §19 BetrVG? Die Wahl soll nun wiederholt werden. Geht das?