Normales Wahlverfahren für Betriebe mit unter 100 MA nicht mehr erlaubt?
Wir sind ein Betrieb mit ca. 80 Wahlberechtigten, hatten also bisher die Wahl zwischen dem vereinfachten und dem normalen Wahlverfahren. Bedeutet die Neuregelung tatsächlich, daß wir jetzt nur noch das vereinfachte Wahlverfahren verwenden dürfen, obwohl wir lieber eine Listenwahl durchführen möchten?
Community-Antworten (3)
26.07.2021 um 16:40 Uhr
ja das vereinfachte Wahlverfahren
27.07.2021 um 12:17 Uhr
Ihr Glücklichen habt so viele Kandidaten, dass Ihr zwei oder mehr Listen füllen könntet? Respekt! Wir waren damals schon froh, dass wir genug Kandidaten für die volle Besetzung und zwei Ersatzmitglieder hatten.
Viel Erfolg für Eure Wahl!
27.07.2021 um 14:00 Uhr
"Bedeutet die Neuregelung tatsächlich, daß wir jetzt nur noch das vereinfachte Wahlverfahren verwenden dürfen, obwohl wir lieber eine Listenwahl durchführen möchten?"
Leider ja!
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