Wir sind ein Betrieb mit ca. 80 Wahlberechtigten, hatten also bisher die Wahl zwischen dem vereinfachten und dem normalen Wahlverfahren. Bedeutet die Neuregelung tatsächlich, daß wir jetzt nur noch das vereinfachte Wahlverfahren verwenden dürfen, obwohl wir lieber eine Listenwahl durchführen möchten?