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Normales Wahlverfahren für Betriebe mit unter 100 MA nicht mehr erlaubt?

S
SGM1967
Jul 2021 bearbeitet

Wir sind ein Betrieb mit ca. 80 Wahlberechtigten, hatten also bisher die Wahl zwischen dem vereinfachten und dem normalen Wahlverfahren. Bedeutet die Neuregelung tatsächlich, daß wir jetzt nur noch das vereinfachte Wahlverfahren verwenden dürfen, obwohl wir lieber eine Listenwahl durchführen möchten?

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Community-Antworten (3)

R
rtjum

26.07.2021 um 16:40 Uhr

ja das vereinfachte Wahlverfahren

E
enigmathika

27.07.2021 um 12:17 Uhr

Ihr Glücklichen habt so viele Kandidaten, dass Ihr zwei oder mehr Listen füllen könntet? Respekt! Wir waren damals schon froh, dass wir genug Kandidaten für die volle Besetzung und zwei Ersatzmitglieder hatten.

Viel Erfolg für Eure Wahl!

C
celestro

27.07.2021 um 14:00 Uhr

"Bedeutet die Neuregelung tatsächlich, daß wir jetzt nur noch das vereinfachte Wahlverfahren verwenden dürfen, obwohl wir lieber eine Listenwahl durchführen möchten?"

Leider ja!

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