Gründung Wahlvorstand
wenn ein neuer Betriebsrat gewählt werden muss, nach 13 Abs 2 Betr VG, bis wann muss der Wahlvorstand gegründet sein, wenn die Stärke des BR`S am 01.10.2010 unter die vorgeschriebene Zahl der BRM kommt. Wer kann mir helfen? Danke für die Antworten
Community-Antworten (4)
10.06.2010 um 14:51 Uhr
gem. Gesetzestext unverzüglich nach Unterschreitens der "BR-Größe." Muss die Wahl eingeleitet werden.
10.06.2010 um 17:15 Uhr
wobei "unverzüglich" "ohne schuldhaftes Verzögern" bedeutet
11.06.2010 um 02:38 Uhr
Ich übersetze mal Juristisch in Deutsch: unverzüglich heißt sofort!
11.06.2010 um 10:07 Uhr
@StuWa sofort ist nicht ganz richtig. DJ hat vollkommen recht ohne schuldhaftes Verzögern ist die richtige Übersetzung.
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