Erstellt am 10.06.2010 um 12:51 Uhr von Forentroll
gem. Gesetzestext unverzüglich nach Unterschreitens der "BR-Größe." Muss die Wahl eingeleitet werden.
Erstellt am 10.06.2010 um 15:15 Uhr von DonJohnson
wobei "unverzüglich" "ohne schuldhaftes Verzögern" bedeutet
Erstellt am 11.06.2010 um 00:38 Uhr von StuWa
Ich übersetze mal Juristisch in Deutsch: unverzüglich heißt sofort!
Erstellt am 11.06.2010 um 08:07 Uhr von Forentroll
@StuWa
sofort ist nicht ganz richtig. DJ hat vollkommen recht ohne schuldhaftes Verzögern ist die richtige Übersetzung.