Erstellt am 28.06.2021 um 09:42 Uhr von Matze
Was ist, wenn die GF wechselt? Wird dann immer noch die neue Transparenz gewahrt?
Lies mal das: https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsrat/warum-betriebsrat?gclid=EAIaIQobChMI576R4um58QIVDQOLCh2itQu9EAAYASAAEgKMG_D_BwE
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Erstellt am 28.06.2021 um 10:04 Uhr von Larissa711
Hallo Matze, vielen Dank für die Antwort!
Ja, den Artikel hab ich gelesen und auch für meine Kolleginnen zusammengefasst. Es ist bei uns nicht davon auszugehen, dass die GF wechselt. Ich habe Sorge, dass die Kolleginnen sagen, dass die ganzen genannten Punkte im Artikel sich auch ohne BR regeln lassen. Aber ich nehme es mit!
Larissa
Erstellt am 28.06.2021 um 10:15 Uhr von Kjarrigan
Wenn man mit dem Chef reden kann und das Betriebsklima gut ist
werden viele Kollegen einfach keine Notwendigkeit sehen.
Von daher wird es dann auch schwer die Kollegen davon zu überzeugen.
Wenn was im Argen liegt oder es immer wieder Ärger mit bestimmten Themen gibt - ist es deutlich einfacher die Kollegen zu überzeugen dass der BR eine zusätzliche Instanz ist,
die der GF auf die Finger schaut und den Kollegen helfen kann.
In kleineren Betrieben kommt natürlich hinzu, das quasi jeder jeden kennt - je größer der Betrieb desto unpersönlicher wird es in der Regel.
Erstellt am 28.06.2021 um 11:06 Uhr von ganther
wenn die GF mit im Boot ist, dann kann man den Kollegen doch vielleicht auch ein wenig die Sorge nehmen, dass es hier nicht gerne gesehen wird und der Chef dann negative Konsequenzen zieht. Vielleicht gibt die GF ja sogar ein Statement dazu ab. Dann sollte es doch laufen
Erstellt am 28.06.2021 um 11:51 Uhr von Challenger
Zitat Matze : Was ist, wenn die GF wechselt?
Genau. Und/oder die Firma wird verkauft, was bei Kleinbetrieben nicht selten ist.
Der neue AG wird den Betrieb ggf mit eisernem Besen kehren und anschließend feucht durchwischen.
Erstellt am 28.06.2021 um 12:11 Uhr von Larissa711
Ganther, ja, dass die GF es gut findet, ist ein Vorteil. Ich habe es heute erstmals angekündigt und ein paar Kollegen habe sich auch schon positiv zurückgemeldet. Ich stehe also schon mal nicht alleine da!
Erstellt am 28.06.2021 um 12:49 Uhr von fantil
§ 1 BetrVG
Errichtung von Betriebsräten
(1) 1In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. 2Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.
Hier steht "werden Betriebsräte gewählt".
Hier steht nicht "können Betriebsräte gewählt werden".
Erstellt am 28.06.2021 um 16:01 Uhr von ganther
fantil... UND? Es ist trotzdem keine Verpflichtung.
Erstellt am 28.06.2021 um 16:10 Uhr von celestro
Ich würde sagen, fantil zielt auf:
"ich suche eure Hilfe, um meine Kolleginnen vom Sinn und Zweck eines BR zu überzeugen."
und eigentlich muss man die Leute nicht überzeugen. Es braucht 3 Leute, die einen BR wollen und sich zusammen tun. Dann wird einer gewählt. Aber ... auch wenn es so einfach ist, muss man das ja nicht unbedingt so machen.
Und ... 2 andere Personen (die mitmachen) braucht man ja auch erst einmal ...
Erstellt am 29.06.2021 um 08:03 Uhr von fantil
@ganther, ich sehe es schon als verpflichtend an, es hat aber keine Konsequenzen, wenn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird. Leider!
Und es ging mir darum, Personen zu finden und zu überzeugen, dass BR-Arbeit wichtig ist und gefordert wird. Auch wenn in einem Betrieb, wie er hier beschrieben wird, ein BR überflüssig zu sein scheint, schadet es nicht, einen zu haben, denn auch dann wird ja alles leicht und locker laufen.