Eigene Inklusionsvereinbarung
Wir haben in unserem Unternehmen mehrere Wahlbetriebe und regionale SVPen. Es gibt auch eine GBV Inklusion. Kann oder darf ein Wahlbetrieb darüber hinaus seine eigene Inklusionsvereinbarung mit abschließen?
Community-Antworten (4)
24.06.2021 um 12:52 Uhr
Muss mal eine dumme Frage stellen: Was bedeutet bitte "SVPen"?? Nach meiner Ansicht können die Betriebe, welche einen GBR haben und die die GBV Inklusion abgeschlossen haben, keine weiteren Inklusionsvereinbarungen abschließen. Wenn dass möglich wäre, dann könnte man ja GBV über diese Weg aushebeln.
24.06.2021 um 13:20 Uhr
Ich würde sagen, dass dürfte möglich sein. ABER ... wenn es dabei um Regelungen geht, die eben für "vor Ort" relevant sind. Beispiel ... in der GBV steht, das der AG ab 5 Schwerbehinderten 2 entsprechende Sanitärräume zur Verfügung zu stellen hat. In der örtlichen BV wird dann geregelt, wo im Gebäude A1 diese Räume hinkommen oder das sie aufgrund der Verschmutzungen, die in Werk B deutlich stärker sind (weil dort "dreckiger" gearbeitet wird) anstatt täglich, 3 mal täglich gereinigt werden müssen.
25.06.2021 um 06:27 Uhr
Ein GBR kann ohne Delegierung und Beauftragung nur über Themenbereiche entscheiden für die er auch zuständig ist. Gibt's aber eine solch Delegierung vom örtlichen Gremium, wäre das BR Gremium raus. Man kann aber in eine BV Öffnungsklausen schreiben, die festlegen was vor Ort festgelegt wird, z. B. die von Celestro angesprochenen Punkte. Gibt es solche Klauseln in der GBV?
25.06.2021 um 10:48 Uhr
wir haben in en GBVen zu solchen Themen immer nur einen Rahmen gesetzt der dann vor Ort weiter ausgefüllt wird. So ist sichergestellt, dass grundsätzliche Punkte überall gleich gelten und wenn die BRs vor Ort mehr rausholen wollen ober auch besondere Bedürfnisse bestehen wird das dann in BVen geregelt. Damit fahren wir ganz gut. Aber BRHamburg hat natürlich Recht mit seiner Aussage über Delegation.
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