Erstellt am 25.05.2010 um 11:29 Uhr von Camäleon
Erstellt am 25.05.2010 um 11:32 Uhr von Gfatti
Ist die Wahl ( findet heute statt ) damit ungültig?
Erstellt am 25.05.2010 um 11:38 Uhr von peters
Erstens mal ist ein "soviel ich weiß" doch sehr dünn.
Und eine Wahl wird nicht deswegen ungültig, weil jemand ein unbewiesenes Gerücht in die Welt setzt.
Solltest du berechtigte Gründe haben, eine Wahl anzufechten, dann findest du die Regelung dazu in §19 BetrVG.
Erstellt am 25.05.2010 um 11:49 Uhr von Gfatti
Sorry, falsche Formulierung. Ich WEISS das es keine Stützunterschriften gibt. Also ist es kein unbewiesenes Gerücht. Trotzdem vielen Dank für eure Antworten. Ergeben sich daraus jetzt irgendwelche Konsequenzen für den neuen Betriebsrat? in wie weit ist die Wahl den überhaupt gültig?
Erstellt am 25.05.2010 um 11:59 Uhr von peters
Ganz einfach: wenn der Wahlvorstand ein Ergebnis bekannt gibt und die Wahl nicht angefochten wird, ist sie gültig.
Du kannst auch bei rot über eine Kreuzug fahren. Solange niemand etwas dagegen unternimmt, hast du keinen Grund, nochmal zurück zu fahren und auf grün zu warten.
Übrigens: Stützunterschriften müssen nicht öffentlich gesammelt werden.
Erstellt am 25.05.2010 um 13:21 Uhr von rolfo
Es könnte doch auch sein dass die Wahlbewerber sich selbst Stützunterschriften auf einem Zusatzblatt gegeben haben, wenn die ausreichen ist ebenfalls alles ok. Und die muss der Wahlvorstand nicht veröffentlichen.