Unterrepräsentation des Mehrheitengeschlechts
Hallo,
wir haben nach der Wahl eine "umgekehrte" Minderheitengeschlechtssituation. Gibt es so etwas überhaupt? :-) Fakt ist, dass eine männliche Person in unserem 5er Gremium hätte sein müssen. Weil aber nur wenige Frauen sich haben aufstellen lassen, hat sich das Verhältnis nun fast umgekehrt. Jetzt haben wir nur 2 Frauen und 3 Männer als Mitglieder und der erste Nachrücker ist auch ein Mann. Gibt es auch eine Regelung, die das Mehrheitengeschlecht vor Unterrepräsentation schützt :-) ??? Wir möchten nämlich ungerne, dass die Wahl daraufhin angefochten werden kann.
Danke
Nina
Community-Antworten (3)
20.05.2010 um 15:48 Uhr
Hallo Nina,
bei uns sind die Frauen in der Minderheit gewesen und nun haben wir ein weibliches Gremium.
Für das "Mehrheitsgeschlecht" steht nirgends etwas geschrieben, es muss tatsächlich nur die Minderheit beachtet werden. Das Minderheitengeschlecht sind übrigens auch nicht immer die Frauen, also ist in eurem Fall auch alles in Ordnung.
LG Lolly
20.05.2010 um 16:34 Uhr
@yxcvb, alles gut. Ihr habt was ihr laut BertVG haben müsst. der Rest ist Schckisal.
20.05.2010 um 17:41 Uhr
Puhhh, danke!
Dann wird ja alles gut..... - und wir können uns beruhigt wieder hinlegen :-)
HG
Nina
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