Lehrlinge im Betriebsrat?
können Betriebslehrlinge für den Betriebsrat kanditieren? eigentlich sind diese doch mit 18 Jahren noch etwas jung und Betriebserfahrung haben sie doch auch noch keine. Er denkt warscheinlich das er dann übernommen werden muss!
Community-Antworten (3)
15.05.2010 um 19:01 Uhr
Lehrmeister,
- Ja er kann
- Übernahme möglich
17.05.2010 um 11:34 Uhr
Wenn ihr einem Betrieb angehört wie wir ihn haben dann wäre es sicher, dass er nur deswegen weil er dem Betriebsrat angehört nach der Ausbildung nicht übernommen würde. Also ich finde es ist ein Risiko und der Auszubildende setzt seine Übernahme nach der Ausbildungszeit aufs Spiel. Im Prinzip hat er ja einen befristeten Vertrag der nach der Ausbildung abläuft, also auch keine Übernahmeverpflichtung bietet wenn er im Betriebsrat ist. Aber wie mein Vorredner schreibt er darf sich aufstellen lassen, ob es sinnvoll ist siehe oben
17.05.2010 um 11:52 Uhr
Biggy, was hälst Du von § 78a BetrVG?
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