Handlungsfähig ohne Ersatzmitglied
Hallo, wir sind ein Betrieb mit 29 MA. Also wird ein BR mit 3 Mitgliedern gewählt. Wahlvorschläge sind nur 3 eingegangen. Was passiert, wenn einer ausfällt, da kein Ersatzmitglied nachrücken kann? Sind wir überhaupt handlungsfähig? Gruß Gundi
Community-Antworten (5)
08.05.2010 um 17:35 Uhr
Hallo Gundi, Was passiert, wenn einer ausfällt, da kein Ersatzmitglied nachrücken kann? Dann findet die Sitzung nur mit 2 BRM statt, beschlussfähig seit ihr, da die Hälfte der BRM anwesend ist. Kritisch wird es erst, wenn von den 3 BRM eines sein Amt niederlegt. Dann muss nach § 13 Abs. 2 Nr.2 BetrVG unverzüglich die Neuwahl eingeleitet werden.
09.05.2010 um 00:17 Uhr
Hallo nicoline,
Beschlüsse mit gerader Zahl an BRM´s. Geht das?
Mfg, S.o.P.
09.05.2010 um 00:20 Uhr
Guten Abend edler Ritter, meines Wissens ja!
Gruß, nicoline
09.05.2010 um 00:22 Uhr
Guten Abend auch von mir ;-) Es geht definitiv! LG Lotte
09.05.2010 um 00:28 Uhr
SoP Genauerung:
§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats (1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Das geht ja nur, bei einer geraden Anzahl von Mitgliedern, oder?
Gruß, nicoline
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