Erstellt am 08.05.2010 um 15:35 Uhr von nicoline
Hallo Gundi,
*Was passiert, wenn einer ausfällt, da kein Ersatzmitglied nachrücken kann?*
Dann findet die Sitzung nur mit 2 BRM statt, beschlussfähig seit ihr, da die Hälfte der BRM anwesend ist.
Kritisch wird es erst, wenn von den 3 BRM eines sein Amt niederlegt. Dann muss nach § 13 Abs. 2 Nr.2 BetrVG unverzüglich die Neuwahl eingeleitet werden.
Erstellt am 08.05.2010 um 22:17 Uhr von Lohengrin
Hallo nicoline,
Beschlüsse mit gerader Zahl an BRM´s. Geht das?
Mfg,
S.o.P.
Erstellt am 08.05.2010 um 22:20 Uhr von nicoline
Guten Abend edler Ritter,
meines Wissens ja!
Gruß, nicoline
Erstellt am 08.05.2010 um 22:22 Uhr von Lotte
Guten Abend auch von mir ;-)
Es geht definitiv!
LG Lotte
Erstellt am 08.05.2010 um 22:28 Uhr von nicoline
SoP
Genauerung:
§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats
(1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst.
****Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.****
Das geht ja nur, bei einer geraden Anzahl von Mitgliedern, oder?
Gruß, nicoline