Personalratswahl
Hallo miteinander, ist ein Stimmzettel für eine Peronalratswahl ungültig wenn ein Kreutz für eine Liste gemacht wurde dieses aber wieder durchgestrichen wird und auf dem gleichen Stimmzettel das Kreutz für eine andere Liste gemacht wird.
Community-Antworten (4)
03.05.2010 um 14:12 Uhr
@PRWahl, wenn der Wählerwille klar zu erkennen ist, würde ich als Wahlvorstandsmitglied den Stimmzettel als gültig zulassen!
03.05.2010 um 14:14 Uhr
@PRWahl
das hat der Wahlvorstand zu entscheiden. Wichtig ist die "eindeutige Willensbekundung" des Wählers, siehe WoBetrVG § 11 Stimmabgabe, dort Absatz 4 "(4) Stimmzettel, die mit einem besonderen Merkmal versehen sind oder aus denen sich der Wille der Wählerin oder des Wählers nicht unzweifelhaft ergibt oder die andere Angaben als die in Absatz 1 genannten Vorschlagslisten, einen Zusatz oder sonstige Änderungen enthalten, sind ungültig." Dieses gilt alles für die BR-Wahlen. Da du aber Personalratswahl angesprochen hast hier noch der Auszug aus der Wahlordnung des Bundespersonalvertretungsgesetzes, dort § 15 (4) Ungültig sind Stimmzettel,
- die nicht in einem Wahlumschlag abgegeben sind,
- die nicht den Erfordernissen des Absatzes 2 Satz 2 entsprechen,
- aus denen sich der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei ergibt,
- die ein besonderes Merkmal, einen Zusatz oder einen Vorbehalt enthalten.
Zusammengefasst bedeutet dies, IMHO, ist EINDEUTIG zu erkennen das das eine Kreuz durchgestrichen ist und das andere Kreuz das ZWEIFELSFREI richtige ist, dann ist der Stimmzettel gültig.
Gruß Galaxy
03.05.2010 um 14:32 Uhr
@MonaLisa Hallo meine 501-jährige Schönheit, bedingt durch deine Erfahrung und Weisheit warst du mal wieder 2 Minuten schneller im antworten.... ;-)))))
Gruß Galaxy
03.05.2010 um 14:38 Uhr
@Galaxy, Schnelligkeit wiegt oftmals nicht die Genauigkeit auf...... :-))
Gruss MonaLisa
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