Erstellt am 26.05.2021 um 12:20 Uhr von celestro
sofern es sich um schutzwürdige Informationen handelt, kommt ggf. ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht in Betracht. Also entweder den Beauftragten in der Firma ansprechen, oder den "Allgemeinen".
Erstellt am 26.05.2021 um 14:30 Uhr von Enigmathika
es kommt darauf an, um was für Informationen es sich handelt und inwiefern sie schutzwürdig sind.
Erstellt am 26.05.2021 um 14:48 Uhr von heinhub
Es sind Informationen über eine Kündigung, gegen die der BR nicht widersprochen hat
Erstellt am 26.05.2021 um 15:14 Uhr von Enigmathika
Also Daten über den ehemaligen Arbeitnehmer und den Kündigungsgrund? -> Datenschutzbeaftragten informieren
Die Information, dass der BR der Kündigung nicht widersprochen hat? -> nicht schutzwürdig
Erstellt am 26.05.2021 um 15:24 Uhr von Heinhub
Der Mitarbeiter hat vor dem Arbeitsgericht gewonnen und wird weiter beschäftigt. Keiner wusste von der geplanten Kündigung. Diese Information wurde dann aber nach aussen getragen
Erstellt am 26.05.2021 um 15:32 Uhr von Enigmathika
Das ist allerdings Mist. Also den Datenschutzbeauftragten ansprechen. Oder vielleicht erst den Mitarbeiter, ob er das will.
(Es ist schon komisch, dass der BR keinen Grund gefunden hat, der Kündigung zu widersprechen, das AG jedoch die Kündigung einkassiert hat. Das ist aber eine andere Geschichte)
Erstellt am 26.05.2021 um 15:34 Uhr von moreno
Wenn es nach seiner Amtszeit war gibt es doch jetzt einen anderen Betriebsrat?
Erstellt am 26.05.2021 um 15:48 Uhr von Heinhub
Er ist vorzeitig sein Mandat niedergelegt und jetzt ist ein Ersatz für ihn da. Aber das hat mit meiner Frage doch nichts zu tun. Was kann der Datenschutzbeauftragte denn veranlassen?
Erstellt am 26.05.2021 um 15:54 Uhr von Kratzbürste
Es gibt ja auch noch § 120 Abs.2 BetrVG. Da kannst du selbst als Betroffener beim Staatsanwalt erscheinen.
Aber macht ein schmutziges Wäsche waschen einen Sinn, wenn sich an Dingen aus der Vergangenheit doch nichts mehr ändern lässt?
Erstellt am 26.05.2021 um 16:16 Uhr von Relfe
also wenn man nachweisen kann, dass die vertraulichen Informationen von dieser bestimmten Person "veröffentlicht" wurden, dann kann man sicher im Rahmen der Datenschutzverordnung evt. auch des BetrVG nochmal gegen diese Person vorgehen.
Aber als BRM ist er zurückgetreten, diesbezüglich kann man ihn also nicht mehr "absetzen" lassen, dem wäre er zuvor gekommen.
Anderseits wissen von einer Kündigung immer mehr Leute als nur dieses BRM, z.B. der Chef, der Personalsachbearbeiter, der betroffene MA und alle anderen BRM, ggf. SBV.
Da muss man schon handfeste Beweise oder Zeugen haben, wenn man das einer bestimmten Person nachweisen möchte.
der eine ist als BRM nicht mehr aktiv und der gekündigte Kollege war erfolgreich vor dem AG und hat auch noch dem gesamten BR eine Lehrstunde erteilt, er sollte das geniessen und sich für die nächste Wahl aufstellen lassen.
vermute der hat beste Chancen gewählt zuwerden.
Erstellt am 26.05.2021 um 23:40 Uhr von ganther
es müssen ja vertrauliche Informationen sein. Ein Gerichtsverfahren ist öffentlich und was da gesagt wurde, ist ab diesem Zeitpunkt wohl nicht mehr vertraulich
Erstellt am 27.05.2021 um 08:24 Uhr von rtjum
Der Mitarbeiter hat vor dem Arbeitsgericht gewonnen und wird weiter beschäftigt. Keiner wusste von der geplanten Kündigung. Diese Information wurde dann aber nach aussen getragen
Das verstehe ich nicht, wieso war das ganze dann vor dem Arbeitsgericht wenn
a. niemand von der Kündigung wusste
b. es nur geplant war?
Erstellt am 27.05.2021 um 09:53 Uhr von celestro
Niemand außerhalb des BR´s (Anhörung) wusste von der geplanten Kündigung. Dann wurde sie ausgesprochen, ging vor Gericht und der AN hat gewonnen. Ich sehe da keinen Widerspruch.
Erstellt am 27.05.2021 um 10:17 Uhr von Dummerhund
Ich kann bisher noch keinen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz erkennen. Es wurde ein Gesamtbeschluss nach außen getragen der im Normalfall eh irgendwann Außenwirkung erlangt. Wer wie abgestimmt hat ist ja hier nicht Namentlich nach außen getragen worden. Und wäre das Kündigungsbegehren erfolgreich gewesen wäre der Name des gekündigten MA eh bekannt geworden.
Schaut man sich jetzt noch an welche Zeit vergangen ist vom Eingang des Kündigungsbegehren beim BR bis hin zu einem Rechtgültigem Urteil vor einem Arbeitsgericht, denke ich mal ist es he kalter Kaffee.
Erstellt am 27.05.2021 um 12:47 Uhr von rtjum
"Niemand außerhalb des BR´s (Anhörung)"
Deine Glaskugel ist scheinbar besser als meine ;-)
Erstellt am 27.05.2021 um 14:07 Uhr von celestro
Kann nicht erkennen, wo ich mit einer Glaskugel operiere:
Aus dem Startpost:
"Wie kann man gegen einen BR vorgehen, der nach seiner Amtszeit interne Informationen weitergibt?"
und später:
"Keiner wusste von der geplanten Kündigung. Diese Information wurde dann aber nach aussen getragen"
ich nehme also nur die Informationen des TE und beschreibe etwas deutlicher, wieso da kein Widerspruch in den Aussagen vorhanden ist.
Erstellt am 27.05.2021 um 23:59 Uhr von ganther
noch mal: die Daten die in einem Prozess öffentlich werden sind nicht mehr vertraulich. Jedes arbeitsgerichtliche Verfahren ist öffentlich. Egal, ob da Zuschauer sind oder nicht. Der AN der klagt, trägt selber vor, dass er gekündigt wurde. Was soll da noch vertraulich sein?
Erstellt am 01.06.2021 um 09:17 Uhr von Enigmathika
Wenn ich ganz tief in meine Glaskugel schaue, sehe ich, dass es möglicherweise nicht um Informationen über die Kündigung an sich, sondern über die Zustimmung (bzw. das Nicht-Widersprechen) des BR zu dieser geht. Dass der restliche BR das doof fände, könnte ich zwar nachvollziehen, ist aber unerheblich.
Erstellt am 01.06.2021 um 10:11 Uhr von celestro
"noch mal: die Daten die in einem Prozess öffentlich werden sind nicht mehr vertraulich."
Wieso nochmal? Es hat doch niemand etwas dagegen gesagt. Also wieso darauf herumreiten?
P.S. Ich halte das Argument "das Verfahren ist öffentlich" allerdings für unsinnig. Der BR hat personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln. Wenn in einem Arbeitsgerichtsprozess z.B. das Geburtsdatum des MA genannt wird, dürfen dann anschließend die BRM dieses Geburtsdatum überall herumtratschen? Ganz sicher nicht!