betriebsratswahl.deSeminare

Informationen weitergeben nach Ende der Amtszeit

H
Heinhub
Jun 2021 bearbeitet

Wie kann man gegen einen BR vorgehen, der nach seiner Amtszeit interne Informationen weitergibt?

495019

Community-Antworten (19)

C
celestro

26.05.2021 um 14:20 Uhr

sofern es sich um schutzwürdige Informationen handelt, kommt ggf. ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht in Betracht. Also entweder den Beauftragten in der Firma ansprechen, oder den "Allgemeinen".

E
enigmathika

26.05.2021 um 16:30 Uhr

es kommt darauf an, um was für Informationen es sich handelt und inwiefern sie schutzwürdig sind.

H
Heinhub

26.05.2021 um 16:48 Uhr

Es sind Informationen über eine Kündigung, gegen die der BR nicht widersprochen hat

E
enigmathika

26.05.2021 um 17:14 Uhr

Also Daten über den ehemaligen Arbeitnehmer und den Kündigungsgrund? -> Datenschutzbeaftragten informieren Die Information, dass der BR der Kündigung nicht widersprochen hat? -> nicht schutzwürdig

H
Heinhub

26.05.2021 um 17:24 Uhr

Der Mitarbeiter hat vor dem Arbeitsgericht gewonnen und wird weiter beschäftigt. Keiner wusste von der geplanten Kündigung. Diese Information wurde dann aber nach aussen getragen

E
enigmathika

26.05.2021 um 17:32 Uhr

Das ist allerdings Mist. Also den Datenschutzbeauftragten ansprechen. Oder vielleicht erst den Mitarbeiter, ob er das will.

(Es ist schon komisch, dass der BR keinen Grund gefunden hat, der Kündigung zu widersprechen, das AG jedoch die Kündigung einkassiert hat. Das ist aber eine andere Geschichte)

M
Moreno

26.05.2021 um 17:34 Uhr

Wenn es nach seiner Amtszeit war gibt es doch jetzt einen anderen Betriebsrat?

H
Heinhub

26.05.2021 um 17:48 Uhr

Er ist vorzeitig sein Mandat niedergelegt und jetzt ist ein Ersatz für ihn da. Aber das hat mit meiner Frage doch nichts zu tun. Was kann der Datenschutzbeauftragte denn veranlassen?

K
kratzbürste

26.05.2021 um 17:54 Uhr

Es gibt ja auch noch § 120 Abs.2 BetrVG. Da kannst du selbst als Betroffener beim Staatsanwalt erscheinen.

Aber macht ein schmutziges Wäsche waschen einen Sinn, wenn sich an Dingen aus der Vergangenheit doch nichts mehr ändern lässt?

R
Relfe

26.05.2021 um 18:16 Uhr

also wenn man nachweisen kann, dass die vertraulichen Informationen von dieser bestimmten Person "veröffentlicht" wurden, dann kann man sicher im Rahmen der Datenschutzverordnung evt. auch des BetrVG nochmal gegen diese Person vorgehen. Aber als BRM ist er zurückgetreten, diesbezüglich kann man ihn also nicht mehr "absetzen" lassen, dem wäre er zuvor gekommen. Anderseits wissen von einer Kündigung immer mehr Leute als nur dieses BRM, z.B. der Chef, der Personalsachbearbeiter, der betroffene MA und alle anderen BRM, ggf. SBV. Da muss man schon handfeste Beweise oder Zeugen haben, wenn man das einer bestimmten Person nachweisen möchte.

der eine ist als BRM nicht mehr aktiv und der gekündigte Kollege war erfolgreich vor dem AG und hat auch noch dem gesamten BR eine Lehrstunde erteilt, er sollte das geniessen und sich für die nächste Wahl aufstellen lassen. vermute der hat beste Chancen gewählt zuwerden.

G
ganther

27.05.2021 um 01:40 Uhr

es müssen ja vertrauliche Informationen sein. Ein Gerichtsverfahren ist öffentlich und was da gesagt wurde, ist ab diesem Zeitpunkt wohl nicht mehr vertraulich

R
rtjum

27.05.2021 um 10:24 Uhr

Der Mitarbeiter hat vor dem Arbeitsgericht gewonnen und wird weiter beschäftigt. Keiner wusste von der geplanten Kündigung. Diese Information wurde dann aber nach aussen getragen

Das verstehe ich nicht, wieso war das ganze dann vor dem Arbeitsgericht wenn a. niemand von der Kündigung wusste b. es nur geplant war?

C
celestro

27.05.2021 um 11:53 Uhr

Niemand außerhalb des BR´s (Anhörung) wusste von der geplanten Kündigung. Dann wurde sie ausgesprochen, ging vor Gericht und der AN hat gewonnen. Ich sehe da keinen Widerspruch.

D
DummerHund

27.05.2021 um 12:17 Uhr

Ich kann bisher noch keinen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz erkennen. Es wurde ein Gesamtbeschluss nach außen getragen der im Normalfall eh irgendwann Außenwirkung erlangt. Wer wie abgestimmt hat ist ja hier nicht Namentlich nach außen getragen worden. Und wäre das Kündigungsbegehren erfolgreich gewesen wäre der Name des gekündigten MA eh bekannt geworden. Schaut man sich jetzt noch an welche Zeit vergangen ist vom Eingang des Kündigungsbegehren beim BR bis hin zu einem Rechtgültigem Urteil vor einem Arbeitsgericht, denke ich mal ist es he kalter Kaffee.

R
rtjum

27.05.2021 um 14:47 Uhr

"Niemand außerhalb des BR´s (Anhörung)"

Deine Glaskugel ist scheinbar besser als meine ;-)

C
celestro

27.05.2021 um 16:07 Uhr

Kann nicht erkennen, wo ich mit einer Glaskugel operiere:

Aus dem Startpost:

"Wie kann man gegen einen BR vorgehen, der nach seiner Amtszeit interne Informationen weitergibt?"

und später:

"Keiner wusste von der geplanten Kündigung. Diese Information wurde dann aber nach aussen getragen"

ich nehme also nur die Informationen des TE und beschreibe etwas deutlicher, wieso da kein Widerspruch in den Aussagen vorhanden ist.

G
ganther

28.05.2021 um 01:59 Uhr

noch mal: die Daten die in einem Prozess öffentlich werden sind nicht mehr vertraulich. Jedes arbeitsgerichtliche Verfahren ist öffentlich. Egal, ob da Zuschauer sind oder nicht. Der AN der klagt, trägt selber vor, dass er gekündigt wurde. Was soll da noch vertraulich sein?

E
enigmathika

01.06.2021 um 11:17 Uhr

Wenn ich ganz tief in meine Glaskugel schaue, sehe ich, dass es möglicherweise nicht um Informationen über die Kündigung an sich, sondern über die Zustimmung (bzw. das Nicht-Widersprechen) des BR zu dieser geht. Dass der restliche BR das doof fände, könnte ich zwar nachvollziehen, ist aber unerheblich.

C
celestro

01.06.2021 um 12:11 Uhr

"noch mal: die Daten die in einem Prozess öffentlich werden sind nicht mehr vertraulich."

Wieso nochmal? Es hat doch niemand etwas dagegen gesagt. Also wieso darauf herumreiten?

P.S. Ich halte das Argument "das Verfahren ist öffentlich" allerdings für unsinnig. Der BR hat personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln. Wenn in einem Arbeitsgerichtsprozess z.B. das Geburtsdatum des MA genannt wird, dürfen dann anschließend die BRM dieses Geburtsdatum überall herumtratschen? Ganz sicher nicht!

Ihre Antwort