Erstellt am 01.05.2010 um 11:21 Uhr von nicoline
CyberAndy,
*Bis 31.5 ist ja der alte BR noch im Amt (wurde nun auch vom neuen BR bestätigt)*
was ja immer noch nicht heißen muss, dass es richtig ist.
*Angenommen, der neue BR tritt, wegen der ganzen Verstöße , zurück
kann er das sofort oder erst, wenn er im Amt ist ?*
Man kann erst von einem Amt zurücktreten, wenn man es ausübt und das ist, nach Deiner Aussage, nach dem 31.05.
Wenn der neue BR wirklich zurücktritt, bleibt er im Amt, bis die Neuwahl abgeschlossen ist! Es gibt dann keine betriebsratslose Zeit!
Erstellt am 01.05.2010 um 11:32 Uhr von rainerw
nicoline
...........es sein denn sie treten jeder einzel zurück.
Guten morgen auch Du Fleissige
Erstellt am 01.05.2010 um 11:58 Uhr von nicoline
rainer,
Dir auch einen schönen Morgen ;-))
*es sein denn sie treten jeder einzel zurück.*
na ja, ich bin von der Mehrheit ausgegangen. Aber hast schon Recht, wenn sie es machen, sollten sie es richtig machen, nämlich mit der Mehrheit des gesamten BR zurücktreten und nicht einzeln das Mandat niederlegen!
Erstellt am 01.05.2010 um 12:16 Uhr von CyberAndy
>was ja immer noch nicht heißen muss, dass es richtig ist.<
muss nicht, ist aber definitiv richtig.
>Wenn der neue BR wirklich zurücktritt, bleibt er im Amt, bis die Neuwahl abgeschlossen ist! Es gibt dann keine betriebsratslose Zeit!>
Danke, das war mir entfallen, aber zum Glück gibts ja das Forum.
Wie Ihr Euch wohl vorstellen könnt, schwirrt mir der Kopf.
Die Frist im Nacken und entscheiden, was das Richtige ist.....................
Ihr könnt ja mal die Daumen drücken, dass ich genug Überzeugungskraft haben werde und eine Klage vermieden werden kann, die ja, wie hier schon geschrieben wurde, nicht wirklich positive Konsequenzen haben wird.
Erstellt am 01.05.2010 um 12:20 Uhr von rainerw
@CyberAndy
Aber nu geniesse erst mal das Wochenende.