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Ende der Amtszeit des Betriesrates

S
SabineK
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

die Bekanntgabe der Betriebsratsmitglieder war am 23.05.2006. Die Bekanntgabe der neu gewählten Betriebsratsmitglieder war am 29.04.2010. Endet die Amtszeit des alten Betriebsrates jetzt am 23.05.2010? Kann der Geschäftsführer verlangen, dass der neue Betriebsrat schon sein Amt jetzt beginnt?

Vielen Dank schon jetzt für die Hilfe.

1.00201

Community-Antworten (1)

R
rkoch

29.04.2010 um 16:54 Uhr

Endet die Amtszeit des alten Betriebsrates jetzt am 23.05.2010?

Läßt sich so nicht beantworten..... War die letzte Wahl (2006) die erste Wahl im regelmäßigen Zeitraum bei Euch? Wenn ja: dann ja! Falls es vorher schon Wahlen gegeben hat, richtet sich die Amtszeit des BR nach der ersten, jemals im regelmäßigen Zeitraum stattgefundenen Wahl, und da nach dem Datum des Aushangs des Wahlergebnisses.

Kann der Geschäftsführer verlangen, dass der neue Betriebsrat schon sein Amt jetzt beginnt?

Nein.

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