Sehr geehrte Kollegen,

nach der Wahl, möchte der Arbeitegeber Unterlagen vom Wahlvorstand haben. Der AG vertritt die Ansicht, dass er ein Recht auf Unterlagen hat, um eventuell in der 14tägigen Frist, die Wahl anfechten zu können.
kann mir jemand sagen, welche Unterlagen der Wahlausschuss dem AG zur Verfügung stellen soll...????

Mit kolleg. Gruß

BirnDUS