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Frist zur Wahl

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Chikki_121
Mai 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich frage für ein Freund und hoffe, dass ihr helfen könnt.

Er muss eine Betriebsratswahl planen und weiß nicht wann er das Wahlausschreiben rausschicken soll um nicht schon wieder nächstes Jahr zu wählen.

Welches Datum sollte er nehmen?

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Community-Antworten (6)

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enigmathika

19.05.2021 um 16:38 Uhr

Im nächsten Jahr muss nicht regulär gewählt werden, wenn der Betriebsrat zum Stichtag (1.3.) weniger als ein Jahr im Amt ist. Dein Freund kann also umgehend loslegen. Als Wahlvorstand hat er Anspruch auf eine Schulung, damit er keine Fehler macht und alles glatt geht.

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celestro

19.05.2021 um 17:10 Uhr

Der WV besteht aus 3 Personen. ;-)

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enigmathika

19.05.2021 um 17:13 Uhr

@celestro: Ich bin fast sicher, dass der Freund das weiß und das die Frage nur vereinfacht gestellt wurde. ;)

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Matze

19.05.2021 um 17:14 Uhr

Eine Gewerkschaft Eures Vertrauens kann eine gute Unterstützung für den richtigen Ablauf der Gründung/Wahl sein. Die Beratung ist für Mitglieder kostenfrei!

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Chikki_121

19.05.2021 um 17:41 Uhr

Wenn die Wahl nach dem 01.06 stattfindet, wann muss dann wieder gewählt werden? In 4 Jahren oder nächstes Jahr?

M
Matze

19.05.2021 um 18:40 Uhr

Enigmathika hat's bereits beschrieben. Siehe §13 (3) 2. Satz BetrVG: "Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen." Ergo: zwischen 1.03.2026 und 31.05.2026

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