Erstellt am 19.05.2021 um 14:38 Uhr von Enigmathika
Im nächsten Jahr muss nicht regulär gewählt werden, wenn der Betriebsrat zum Stichtag (1.3.) weniger als ein Jahr im Amt ist. Dein Freund kann also umgehend loslegen. Als Wahlvorstand hat er Anspruch auf eine Schulung, damit er keine Fehler macht und alles glatt geht.
Erstellt am 19.05.2021 um 15:10 Uhr von celestro
Der WV besteht aus 3 Personen. ;-)
Erstellt am 19.05.2021 um 15:13 Uhr von Enigmathika
@celestro: Ich bin fast sicher, dass der Freund das weiß und das die Frage nur vereinfacht gestellt wurde. ;)
Erstellt am 19.05.2021 um 15:14 Uhr von Matze
Eine Gewerkschaft Eures Vertrauens kann eine gute Unterstützung für den richtigen Ablauf der Gründung/Wahl sein. Die Beratung ist für Mitglieder kostenfrei!
Erstellt am 19.05.2021 um 15:41 Uhr von Chikki_121
Wenn die Wahl nach dem 01.06 stattfindet, wann muss dann wieder gewählt werden? In 4 Jahren oder nächstes Jahr?
Erstellt am 19.05.2021 um 16:40 Uhr von Matze
Enigmathika hat's bereits beschrieben. Siehe §13 (3) 2. Satz BetrVG: "Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen." Ergo: zwischen 1.03.2026 und 31.05.2026