Frist zur Wahl
Hallo zusammen,
ich frage für ein Freund und hoffe, dass ihr helfen könnt.
Er muss eine Betriebsratswahl planen und weiß nicht wann er das Wahlausschreiben rausschicken soll um nicht schon wieder nächstes Jahr zu wählen.
Welches Datum sollte er nehmen?
Community-Antworten (6)
19.05.2021 um 16:38 Uhr
Im nächsten Jahr muss nicht regulär gewählt werden, wenn der Betriebsrat zum Stichtag (1.3.) weniger als ein Jahr im Amt ist. Dein Freund kann also umgehend loslegen. Als Wahlvorstand hat er Anspruch auf eine Schulung, damit er keine Fehler macht und alles glatt geht.
19.05.2021 um 17:10 Uhr
Der WV besteht aus 3 Personen. ;-)
19.05.2021 um 17:13 Uhr
@celestro: Ich bin fast sicher, dass der Freund das weiß und das die Frage nur vereinfacht gestellt wurde. ;)
19.05.2021 um 17:14 Uhr
Eine Gewerkschaft Eures Vertrauens kann eine gute Unterstützung für den richtigen Ablauf der Gründung/Wahl sein. Die Beratung ist für Mitglieder kostenfrei!
19.05.2021 um 17:41 Uhr
Wenn die Wahl nach dem 01.06 stattfindet, wann muss dann wieder gewählt werden? In 4 Jahren oder nächstes Jahr?
19.05.2021 um 18:40 Uhr
Enigmathika hat's bereits beschrieben. Siehe §13 (3) 2. Satz BetrVG: "Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen." Ergo: zwischen 1.03.2026 und 31.05.2026
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