Ich bin als freigestellter BRV sehr oft in den verschiedenen Abteilungen unterwegs. So können mich die Beschäftigten bei Problemen oder Fragen direkt ansprechen. In aller Regel sind das dann kurze Gespräche direkt am Arbeitsplat, während die Leute ihre Maschine oder Anlage nicht ausschalten müssen. Macht vom Arbeitsablauf durchaus Sinn.
Jetzt kommt so ein "wichtiger" Abteilungsleiter daher und behauptet ich würde die Leute vom arbeiten abhalten, obwohl ja eigentlich das Gegenteil der Fall ist.
Wie sieht das denn rechtlich aus?
Müssen die Leute sich beim Vorgesetzten abmelden, wenn sie ein kurzes Gespräch mit mir an ihrem Arbeitsplatz führen?
Gibt`s hierzu eine eindeutige Regelung oder gar Grundsatzurteile?