In der wahlordnung steht, dass der Wahlvorstand eine Nachfrist setzen muss, wenn keine Liste eingereicht wird.

Was ist, wenn es 2 gültige Listen gibt, diese jedoch zusammen nicht einmal annähernd genug Kandidaten haben, wie insgesamt gewählt werden müssen.
* Trotzdem Nachfrist
* Trotzdem Wahl und dann mit kleinerem betriebsrat arbeiten
* ???