1. Frage
Mitarbeiterin ist Langzeitkrank und Unterbricht ihre AU im März 2021 um ihre 5 Tg. Schwerbehindertenurlaub aus 2019 noch zu nehmen. Urlaub wird genehmigt. Alles so weit in Ordnung.
Die AN hat bei ihrer 5 T. Woche ein festes Gehalt von 2.900 € Brutto.
AN erhält dann ihre Abrechnung für den Monat März und sieht das sie für diese 5 Tg. nur einen Betrag von 386,80 € Brutto erhalten hat. Dies erscheint der AN zu wenig. Sie geht bei ihrer Berechnung hier von den Arbeitstagen aus die durchschnittlich in den letzten 13 Wochen zu leisten sind/wären.
Die AG sagt nun dies sei so nicht richtig da man die Berechnung der Kalendertage im Monat März als Grundlage nehmen muss; hier durchschnitt aus Jahr 30 Tage.
Wie seht ihr das und wer hat hier recht?

2. Frage
Die selbe AN hat bis 31. März ihren Resturlaub aus 2020 nehmen dürfen. Ab 01. Januar 2021 hat es aber eine Tarifliche Lohnerhöhung gegeben. Wie muss nun das Entgelt des Urlaubs berechnet werden? Nach dem Bruttoverdienst von 2020, oder dem von 2021?

An sagt schon mal Danke für viele konstruktiven Meinungen.