In einem Betrieb mit weniger als 50 wahlberechtigten AN ist laut Wahlordnung ja das vereinfachte Wahlverfahren (-> Mehrheitswahl)anzuwenden.

Nun meine Frage: Was passiert, wenn mehr zwei Wahlvorschläge eingereicht werden?
Wenn Wahlvorschläge beispielsweise von verschiedenden Gewerkschaften eingereicht werden, ist dann wieder die Verhältniswahl anzuwenden.

Ich finde hier zu leider keine Infos...