Erstellt am 08.04.2010 um 10:02 Uhr von rolfo
Wer soll die Wahl denn anullieren, die Wahl kann nur vom Arbeitsgericht als ungültig erklärt werden. Derr jetzt gewählte BR bleibt erstmal bis zum Urteil des Arbeitsgerichts im Amt, nach dem Urteil muss ggf. Neuwahl stattfinden
Erstellt am 08.04.2010 um 17:02 Uhr von nicoline
Ylenia,
*Ich habe nur die Befürchtung, dass die Wahl anuliert werden soll und deshalb wollte ich mich im Vorfeld erkundigen, was möglich ist und ob der amtierende BR dann noch eine Funktion hat.*
Die Wahl kann nur innerhalb der vorgesehenen Frist angefochten werden. Dieses kann der AG, Beschäftigte oder eine Gewerkschaft einleiten.
§ 19 Wahlanfechtung
(1) Die Wahl kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.
(2) Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, zulässig.
Bis das Arbeitsgericht ein Urteil gesprochen hat, bleibt der gewählte BR im Amt, seine Beschlüsse haben Gültigkeit => es sei denn, dass das Gericht die Wahl für nichtig erklärt, was ziemlich selten ist!
Sollte Euch der AG sagen, er habe die Wahl annulliert ohne Euch ein Urteil zeigen zu können, könnt Ihr ihn freundlich anlächeln, oder laut loslachen und weiter machen!
Erstellt am 08.04.2010 um 17:16 Uhr von Ylenia
Vielen Dank für die Infos, jetzt warten wir dann gemütlich ab was passiert.
Erstellt am 08.04.2010 um 17:21 Uhr von nicoline
Ylenia,
*Vielen Dank für die Infos*
;-)) gerne