*@DJ:
Wie ein Listenführer zu "seinen" Kandidaten kommt, bleibt doch ihm überlassen. Man kann zu den MA seines Vertrauens gehen, die Leute auffordern, sich bei Koll. XY in die Kandidatenliste zu schreiben, eine Liste ans schwarze Brett hängen (Pech, wenn die geklaut oder als nicht genehmigter Aushang vom Chef entfernt wird) - ganz nach Belieben.*

Oh, das sehe ich dann doch wieder etwas anders.
1. Wenn die Liste vom WV ausgehängt wurde ist das ein grober Verstoß
2. Das Sammeln der AN auf der Liste hat nicht wärend der Arbeitszeit zu geschehen
3. Welches schwarze Brett? Vom AG? Vom BR oder vom WV? An allen dreien hat die aber sowas von wenig zu suchen...
4. Ein WV der als Listenführer eine Liste eröffnet sollte aber sowas von vorsichtig sein mit den Informationen und erst Recht mit dem Sammeln der Kandidaten, weil man das in der Tat sehr leicht als Wahlbeeinflussung usw auslegen könnte.
5. Ich denke meine Glaskugel funktioniert ganz gut und der WV als solches hat die Liste ausgehängt, womit sich dann die Wahl echt erledigt hat...