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Rücktritt von Wahlliste die 2.

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Lotte
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben Ende März unsere Betriebsratswahl. Sie wird per Listenwahl durchgeführt. Die Listen werden nächste Woche ausgehängt. Nun haben wir heute erfahren, dass eine sehr beliebte Kollegin auch auf der Liste ist. Allerdings meinte sie, dass sie 2 Tage nachdem sie gefragt wurde, ob sie mit auf der Liste kanditieren möchte, revidierte sie dies. Sie fragte auch nach, ob sie dies schriftlich tun soll. Ihr wurde gesagt, sie kann nicht zurücktreten. Erst nach der Wahl, so lange müsste sie auf der Liste bleiben. Allerdings hat sie jetzt Zweifel, da bestimmt wegen ihrer Beliebheit in der Firma und weil sie sich sehr für die Leute jetzt schon einsetzt, viele der Liste ihre Stimme geben. Einige Mitarbeiter haben dies bestätigt. Genauso gross wäre die Enttäuschung, wenn sie dann nach der Wahl sagt, dass sie die Wahl nicht annimmt. Stimmt es, dass sie von der Wahlliste nicht mehr runtergenommen werdne kann, obwohl sie nach 2 Tagen bereits sagte, dass sie es sich überlegt hat und nicht mehr mitkanditieren möchte?
Erstellt am 10.03.2010 um 16:50 Uhr von Antje

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Community-Antworten (2)

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Lotte

10.03.2010 um 19:51 Uhr

Rate der Kollegin doch, ganz im Ernst, sich auf noch einer Liste aufzustellen, im Idealfall mit nur ihrem Namen drauf. Dann muss der Wahlvorstand sie auffordern, zu erklären, auf welcher Liste sie ihre Kandidatur aufrecht erhalten möchte. Wenn Sie sich dann innerhalb von drei Tagen einfach gar nicht äußert, muss sie der Wahlvorstand von sämtlichen Listen entfernen (§6 WO).

Liebe Grüße Antwort 7 Erstellt am 10.03.2010 um 18:08 Uhr von lalllallllalll

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Lotte

10.03.2010 um 19:55 Uhr

lalllalllallll, wenn die Wahl Ende März ist = 2 - 3 Wochen, dürfte das nicht mehr möglich sein oder da läuft etwas grundverkehrt. Aber auch das Aushängen der Listen erfolgt etwas sehr spät...

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