Erstellt am 10.03.2010 um 18:51 Uhr von Lotte
Rate der Kollegin doch, ganz im Ernst, sich auf noch einer Liste aufzustellen, im Idealfall mit nur ihrem Namen drauf. Dann muss der Wahlvorstand sie auffordern, zu erklären, auf welcher Liste sie ihre Kandidatur aufrecht erhalten möchte. Wenn Sie sich dann innerhalb von drei Tagen einfach gar nicht äußert, muss sie der Wahlvorstand von sämtlichen Listen entfernen (§6 WO).
Liebe Grüße
Antwort 7 Erstellt am 10.03.2010 um 18:08 Uhr von lalllallllalll
Erstellt am 10.03.2010 um 18:55 Uhr von Lotte
lalllalllallll,
wenn die Wahl Ende März ist = 2 - 3 Wochen, dürfte das nicht mehr möglich sein oder da läuft etwas grundverkehrt. Aber auch das Aushängen der Listen erfolgt etwas sehr spät...