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Runter von der Liste

B
berti
Nov 2016 bearbeitet

hallo ,leute

habe gestern schon mal nachgefragt finde aber meine frage nicht mehr im forum,

bei uns beim wahlausschuss lag eine liste der gewrkschaft aus ich habe mich am zweiten tag eingetragen( listenplatz 5) drei tage vor bewrbungsschluss bin ich wieder hin und habe

mich wieder gestrichen mittlerweile waren ca. 30 leute nach mir auf der liste, dann wurden kurz vor schluss noch drei listen eingereicht gestern wurden die listen ausgehängt mit mir auf platz 5 und nicht gestrichen , mir wurde gesagt ich muss auf der liste bleiben da 1. die liste hätte vor abschluss neu gemacht werden müssen und2.eine liste die zum eintragen beim wahlausschuss liegt zählt als eingereicht und darf zu keiner zeit geändert werden ,ausser man trägt sich auf eine andere liste ein und teilt seinen entschluss dem wv mit (bin auf keiner anderen) habe nun angst das an einem verfahrensfehler die wahl scheitert ,deshalb wäre es nicht schlecht wenn ich eine fundierte aussage bekommen könnte den ich bin der meinung das man einfach die namen aufrückt und mich weg lässt

79901

Community-Antworten (1)

J
jennyf

30.03.2010 um 19:41 Uhr

hallo,

bei uns gibt es einen ähnlichen fall, eigentlich ist doch die frage ob eine beim wahlvorstand

ausliegende liste wo man sich eintragen kann als eingereicht gilt ,dann kann sie eigentlich nicht mehr geändert werden oder ?

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