Erstellt am 27.03.2010 um 20:12 Uhr von Paddy
Wenn er eine solche Position eingenommen hat, sollte er eigentlich von selber seine Koffer packen und das BR-Lager verlassen.
Ansonsten könnte man es bestimmt auch über das Arbeitsgericht erwirken.
Steht ihr denn noch vor den Neuwahlen , oder waren die gerade ??? Vielleich erledigt sich das ja die Tage von selbst.
Erstellt am 27.03.2010 um 21:13 Uhr von DerAlteHeini
Picorwe
Auch wenn die Person Betriebsleiter ist und Prokura hat, heißt das nicht automatisch, dass der Betroffene nun auch ein leitender Angestellter im Sinne von §5 BetrVG ist.
Und wenn hier der Betriebsleiter mit der Hilfe des ArbG "abgeschossen" werden soll, dann sicherlich nicht von einem Arbeitnehmer auch wenn er BR Mitglied sein sollte.