Erstellt am 24.03.2010 um 13:58 Uhr von Forentroll
Hallo,
sobald eine Liste beim Wahlvorstand eingereicht wurde darf sie nicht mehr verändert werden.
Erstellt am 24.03.2010 um 14:05 Uhr von manniz
Hallo,
Die Zustimmungserklärung zur Bewerbung kann nicht zurückgenommen werden. Es ist allenfalls die Nichtannahme der Wahl durch den vorgeschlagenen Bewerber möglich.
Erstellt am 24.03.2010 um 14:15 Uhr von ridgeback
jennyf,
bis Freitag kannst Du noch eine Liste einreichen und Dich dann, nach Aufforderung durch den WV, entscheiden auf welcher Liste Du kandidieren möchtest.
Siehe § 6 Abs. 7 WOBetrVG
Erstellt am 24.03.2010 um 14:55 Uhr von derdermalwjlwar
genau ridgeback,
und sich dann gar nicht erklären, dann wird man von beiden Listen gestrichen.
Erstellt am 24.03.2010 um 14:57 Uhr von Forentroll
@ ridgeback
SO wie Jennyf schreibt ist die Liste schon beim Wahlvorstand und kann nicht mehr geändert werden!
Erstellt am 24.03.2010 um 15:00 Uhr von ridgeback
Forentroll,
wenn sie auf einer 2. Liste auftaucht, was denn??????
Erstellt am 24.03.2010 um 15:30 Uhr von rolfo
genau ridgeback,
und sich dann gar nicht erklären, dann wird man von beiden Listen gestrichen.
Antwort 4 Erstellt am 24.03.2010 um 14:55 Uhr von derdermalwjlwar
Falsch: wenn er keine Erklärung zu einer Liste abgibt bleibt er auf der zuerst eingereichten Liste
Erstellt am 24.03.2010 um 15:32 Uhr von jennyf
ich möchte auf keine andere liste ,ich wollte nur wissen ob ich auf dem wahlzettel erscheine
# obwohl noch 3 tage bis zum meldeschluss sind
Erstellt am 24.03.2010 um 17:04 Uhr von BentoBox
"Falsch: wenn er keine Erklärung zu einer Liste abgibt bleibt er auf der zuerst eingereichten Liste"
Rolfo, das war wohl wieder nichts! (Wie war das doch mit dem genau lesen?)
§ 6 (7) der WO regelt eindeutig dass der Doppelbewerber im Falle der Nichtäußerung von sämtlichen Listen zu streichen ist.
jennyF,
mit Verlaub gesagt habe ich das Gefühl dass bei Euch der Wahlvorstand auch keinen ordentlichen Job macht (oder dass vielleicht die Trennung einer Person zwischen ihrer Funktion im WV und als Listenführer nicht klar ist).
Wenn der Listenführer nicht bereit ist eine neue Liste zu machen und noch einmal alle Unterschriften zu sammeln, dann kannst Du dagegen nichts machen. Also könntest Du nur auf den Listenführer zugehen und fragen ob er irgendwie die Möglichkeit sieht, noch einmal eine neue Liste ohne Dich zu machen.