Erstellt am 23.03.2010 um 17:04 Uhr von derdermalwjlwar
Dann bleibt es trotzdem bei 3 BR-Mitgliedern. Prüfung nach § 13 Abs.2, Nr1. (BetrVG) genau 24 Monate nach Amtszeitbeginn.
Erstellt am 23.03.2010 um 17:05 Uhr von peters
Es muss eine Neuwahl geben, wenn mit Ablauf von 24 Monaten nach der Wahl die Zahl der Beschäftigten um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig gestiegen oder gesunken ist.
BetrVG §13.
Erstellt am 23.03.2010 um 17:36 Uhr von Petrus
@peters:
Und Du wirst uns sicher gleich erklären, wie in Thomas' Betrieb die MA-Zahl um 50 sinken kann...
Erstellt am 23.03.2010 um 18:11 Uhr von Tanzbär