Erstellt am 23.03.2010 um 10:34 Uhr von rolfo
Dann wäre die Liste ungültig und ihr müsstet schnellstens eine neue Vorschlagsliste erstellen, möglich wäre auch ein streichen des Wahlbewerbers, aber ihr braucht neue Stützunterschriften.
Erstellt am 23.03.2010 um 11:00 Uhr von Petrus
@rolfo: und da schon in der Frage steht: "Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen abgelaufen" heißt das: Wenn sich der (Nicht-mehr-)Kandidat trotz Androhung der Folter weigert, sein Einverständnis zu geben, gibt es in 4 Jahren die nächste Wahl...
Erstellt am 23.03.2010 um 11:03 Uhr von ignition
Folter wurde durchgeführt und ist angeschlagen.
Kandidat hat die Streichung zurückgenommen und wird sein Amt nach der Wahl nicht annehmen.
Habe jetzt allerdings ne Anzeige wegen Körperverletzung am Hals ;-) Scherzle
Danke
Erstellt am 23.03.2010 um 12:00 Uhr von rolfo
na siehste, manche muss man eben mit Gewalt zu ihrem Glück zwingen...lach