Wir haben Kenntnis davon, dass in einem Bereich eine ausländische Praktikantin eingestellt wurde. Sie gehört teamtechnisch zu EMEA, auch kostentechnisch also nicht D, arbeitet aber in einer deutschen Niederlassung und hat auch einen deutschen Manager. Unserer Meinung nach ist es ein Arbeitnehmer D und wir hätten gem. §99BetrVG gehört werden müssen. Zumindest sind wir für die Kollegin jetzt zuständig, oder? Ich begrüße alle "meine neuen Schäfchen" und weise sie auf den Betriebsrat hin. Außerdem würde ich gern eine Notiz in Richtung HR schreiben. Wie seht ihr das?