Erstellt am 29.03.2021 um 17:13 Uhr von celestro
gehört D nicht zu EMEA?
Ansonsten:
"Eine Einstellung nach § 99 BetrVG liegt vor, wenn Personen im Betrieb (Unternehmen) beschäftigt werden, um mit anderen Arbeitnehmern des Betriebs (Unternehmen) dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeiten zu erfüllen.
Auf das Vertrags- bzw. Rechtsverhältnis des Beschäftigten zum Arbeitgeber (Betriebsinhaber) kommt es hierbei nicht vorrangig an. Vielmehr ist entscheidend, ob der Beschäftigte dem Weisungs- und Direktionsrecht der im Betrieb Verantwortlichen untersteht.
https://www.betriebsrat.com/einstellung"
trifft das zu?
Erstellt am 29.03.2021 um 17:40 Uhr von ganther
wie lange ist die Damen denn bei Euch? Bei Schülerpraktikanten geht man z.B. recht häufig davon aus, dass keine Eingliederung im Betrieb erfolgt, da sie nur sehr kurz da sind und gar nicht wirklich eingegliedert werden
Erstellt am 30.03.2021 um 09:52 Uhr von Heidelbergerin
Doch D gehört zu EMEA - wird bei uns aber in unterschiedlichen "Töpfen" gerechnet -so sind wir halt DACH. Die junge Dame ist eine Studentin und wird bis Ende August bei uns sein - und angeblich wird es weitere bis zu einem Jahr geben. Sie sollen jeweils einer Kollegin zuarbeiten.
Erstellt am 30.03.2021 um 15:49 Uhr von nicoline
Nur mal für die, die nicht mit allen Abkürzungen vertraut sind:
EMEA ist die Abkürzung für den Wirtschaftsraum Europa, Naher Osten und Afrika. EMEA kommt aus dem Englischen steht als Abkürzung für den Wirtschaftsraum Europa (Europe), Naher Osten (Middle East) und Afrika (Africa).
Erstellt am 30.03.2021 um 15:53 Uhr von celestro
"Sie sollen jeweils einer Kollegin zuarbeiten."
Klingt, als ob:
"Vielmehr ist entscheidend, ob der Beschäftigte dem Weisungs- und Direktionsrecht der im Betrieb Verantwortlichen untersteht."
zutrifft.