Erstellt am 19.03.2010 um 13:00 Uhr von delagundula
maggie,
ist nicht dein ernst,oder ?
Kann ich mich bei Euch melden ...bräuchte auch einen grozügigen Sponsor...
Erstellt am 19.03.2010 um 13:08 Uhr von delagundula
okay...anscheinend ist es wirklich so...
Eine unzulässige Wahlwerbung des Arbeitgebers zugunsten einer bestimmten Gruppe liegt auch vor, wenn der Arbeitgeber die Wahlwerbung dieser Gruppe finanziell unterstütz.
Also ganz klar " Behinderung der Wahl"
man oh man ...
Erstellt am 19.03.2010 um 13:09 Uhr von Hannelore
maggie
Sofern der AG auch allen anderen Bewerbern dieses zugesteht ist es OK. Sonst wäre es eine nicht erlaubte Einflussnahme auf die Wahl. Weiter sollte der BR hier einmal seine MB prüfen.
Erstellt am 19.03.2010 um 13:25 Uhr von delagundula
hmmm ...
in diesem Fall ist vom "Ist" Zustand auszugehen. Der Arbg. hat bezahlt die andere Gruppierung hat fremdfinanziert. Insofern ist der Arbg. bereits tätig geworden.
Außerdem gehe ich von einer Einflußnahme des Arbg. aus der sich in das Wahlverfahren involviert.Das Wahlverfahren jedoch ist das Recht der Arbeitnehmer.Insofern ist es eine Behinderung der Wahl.
@Hannelore
Im laufenden Wahlverfahren ist ein MB des BR eher zu vernachlässigen.Im Vorfeld jedoch denkbar...