BR - Wahl trotz absehbarer Veränderungen?
Hallo,
bei uns steht die Neuwahl ins Haus und wir haben auch bereits den Wahlvorstand gestellt. Die Wahlunterlagen liegen bereits aus und nun haben wir erfahren, dass in der nächsten Woche 6 von 9 wahlberechtigten Mitarbeitern betriebsbedingt gekündigt werden soll. Der amtierende BR ist noch bis 31.5. aktiv und die Kündigungsfristen der betroffenen Kollegen läuft am 30.6. aus.
Nun stellt sich bei uns natürlich die Frage ob wir: a) überhaupt wählen müssen (Restmandat des aktuellen BR)? oder b) die gekündigten MA sich überhaupt als Kandidaten zur Wahl stellen dürfen?
Zu Punkt b) sei gesagt, dass es so gut wie sicher ist, dass auch die verbleibenden MA bis dahin einen anderen Arbeitsplatz bzw. Vertragspartner haben werden.
Jetzt schon mal vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß Volvo
Community-Antworten (2)
18.03.2010 um 23:23 Uhr
Ja, auch oder gerade AN die ggf. betriebsbedingt gekündigt werden sollen, solten sich sofort auf Wahllisten als Wahlkandidaten aufnehmen lassen oder man sollte sie in den WV entsenden. Denn dann hätten sie erst einmal für 6 Monate den besonderen Kündigungsschutz aus § 15 KSchG. Sie könnten also die nächsten 6 Monate NICHT ordentlich somit auch nicht betriebbedingt gekündigt werden.
Also, vor Ausspruch der Kündigung handeln
22.03.2010 um 15:24 Uhr
Hallo wahlvst, im ''Falle Volvo'' wird eine komplette Abteilung stillgelegt. Eine Teilschliessung des Betriebes. So wie ich das verstehe, Hilft die Wählerliste dann auch nicht mehr, oder? Die ''gekündigten Mitarbeiter'' dürfen doch noch mitwählen, oder??
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