Handhabe der Wahlvorschlagsliste
Hallo, bei uns stehen die BR-Wahlen noch an, jedoch läuft schon die 2-Wochen-Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge. Bisher ist noch nichts eingegangen und ein Kollege aus dem Wahlvorstand macht mich deshalb kirre. Wir streben eine Persönlichkeitswahl an, somit auch nur eine Wahlvorschlagsliste.
Jedoch: Wie wird das gehandhabt? Kann ich auf der einen Liste schon Bewerber haben, dann kommt nach ein paar Tagen noch ein Kandidat. Wie verfahre ich mit dem? Kommt der dann automatisch auf eine neue Liste (dann hätten wir ja Listenwahl) oder kann der sich auch auf die erste Liste setzen? Muss die Liste öffentlich ausgehängt sein oder bin ich richtig dran, dass der Wahlvorstand diese unter Verschluss hat und dann herausnimmt, wenn ein Kandidat sich meldet?
Ich hoffe, es kann mir jemand ziemlich schnell helfen, da ich diese Unsicherheit schnell beseitigen möchte.
Vielen Dank schon mal!
Community-Antworten (3)
18.03.2010 um 12:19 Uhr
Die Wahlvorschlagslisten können bis zu dem bekanntgegeben Termin noch in der letzten Minute abgegeben werden. Was ihr anstrebt ist uninteressant, geht mehr als eine Liste ein gibt es eine Listenwahl und du als Wahlvorstand solltest dich da raushalten und nicht eine Persönlichkeitswahl fordern. Nimm es wie es kommt, alles andere wäre falsch. Wenn der Wahlvorstand die Listen geprüft hat muss er sie bekannt machen durch Aushang, allerdings ohne die dazugehörigen Unterschriften und Geburtsdaten. Klick mal oben auf den blauen Button Betriebsratswahl. Da findest du auch Mustervordrucke
18.03.2010 um 12:26 Uhr
Danke für die Antwort rolfo, aber das war leider nicht die Frage. Was Du schreibst ist mir klar und so wird es auch gehandhabt. Und wie es kommt so kommt es!
Aber meine Fragen waren:
Kann ich auf der einen Liste schon Bewerber haben, dann kommt nach ein paar Tagen noch ein Kandidat. Wie verfahre ich mit dem? Kommt der dann automatisch auf eine neue Liste (dann hätten wir ja Listenwahl) oder kann der sich auch auf die erste Liste setzen? Muss die Liste öffentlich ausgehängt sein oder bin ich richtig dran, dass der Wahlvorstand diese unter Verschluss hat und dann herausnimmt, wenn ein Kandidat sich meldet?
18.03.2010 um 13:02 Uhr
Kann ich auf der einen Liste schon Bewerber haben, dann kommt nach ein paar Tagen noch ein Kandidat. Wie verfahre ich mit dem? Kommt der dann automatisch auf eine neue Liste (dann hätten wir ja Listenwahl) oder kann der sich auch auf die erste Liste setzen?
Kandidaten können so lange ergänzt werden, bis die erste Stützunterschrift geleistet wird. Danach nicht mehr.
Muss die Liste öffentlich ausgehängt sein oder bin ich richtig dran, dass der Wahlvorstand diese unter Verschluss hat und dann herausnimmt, wenn ein Kandidat sich meldet?
Wenn "der Wahlvorstand" die Liste hat, ist sie eingereicht und wird nicht mehr verändert. Was Du vermutlich meinst, ist ein WV-Mitglied, dass als Listenführer eine Liste erstellen möchte. Wie dieser das handhabt, an seine Kandidaten zu kommen, ist sein Problem. Aushängen würde ich zwar nicht empfehlen (wenn sie geklaut wird, ist sie weg...), kann man aber machen. Er kann auch bekannt geben, dass er eine offene Liste erstellen will und sich die Kandidaten bei ihm bis zum ******* melden sollen. (Nach diesem Termin muss er ja auch noch Stützerunterschriften sammeln!) Oder er geht auf geeignete Kollegen zu. Oder oder oder.
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