Ich habe von einem befreundeten Betriebsratmitglied gehört, dass da ein Briefwähler nur den Rückumschlag mit Erklärung bei deren Wahl abgegeben hat. Es war kein Wahlumschlag und kein Stimmzettel enthalten.

Wird dieses jetzt erfasst:
- als ungültige Stimme? Es treibt zu mindest die Wahlbeteiligung hoch!
- gar nicht? Es wurde ja kein Stimmzettel abgegeben!

Ich bin gespannt auf eure Vorschläge.