Trolle bei der Wahl (die 2.)
Ich habe von einem befreundeten Betriebsratmitglied gehört, dass da ein Briefwähler nur den Rückumschlag mit Erklärung bei deren Wahl abgegeben hat. Es war kein Wahlumschlag und kein Stimmzettel enthalten.
Wird dieses jetzt erfasst:
- als ungültige Stimme? Es treibt zu mindest die Wahlbeteiligung hoch!
- gar nicht? Es wurde ja kein Stimmzettel abgegeben!
Ich bin gespannt auf eure Vorschläge.
Community-Antworten (4)
18.03.2010 um 10:41 Uhr
Morgen.... is ja witzig die gleiche Situation hatten wir auch. WV hat dann entschieden diese als ungültige Stimme mit ins Protokol aufzunehmen. Denke das das auch so i.o. ist.
18.03.2010 um 11:03 Uhr
Er hat an an der Wahl der Wahl nicht teilgenommen, ist ja auch keine Pflicht. Damit treibt er auch die Wahlbeteiligung nicht hoch. Die Umschläge bei der Briefwahl werden ja bei der Stimmauszählung erst geöffnet. Dies ist ja eine öffentliche Verantstaltung.
Gruß Lunasch
18.03.2010 um 12:37 Uhr
Wird als abgegebene Stimme gezählt und für ungültig erklärt
18.03.2010 um 12:44 Uhr
@ rolfo und Dielöwin Danke
@ Lunasch Wie kommst du darauf, dass schon vorher die Umschläge geöffnet wurden? Natürlich wurde da nicht vorher geöffnet!
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