Wahlvorstand und Betriebsobmann
Hallo,
ich habe einige Fragen zur anstehenden Betriebsratswahl bzw. Betriebsobmann, da 11 Wahlberechtigte. Es ist das vereinfachte Wahlverfahren, hierzu hätte ich gerne gewusst: Wahlvorstand auch 3 Mitglieder? welche Fristen für Bekanntmachung des Wahlvorstandes? welche Fristen für Wahlvorschläge bzw. Kandidaten? wie unterscheidet sich einstufiges und mehrstufiges? Müssen wir etwas besonders beachten? Die meisten Info's beziehen sich immer auf einen Betriebsrat der größer ist? vielen Dank im voraus für die Hilfe vG Jacky
Community-Antworten (2)
17.03.2010 um 13:39 Uhr
Ich würde dir vorschlagen, den Button "Betriebsratswahl" oben links auf dieser Seite zu betätigen.
Denn selbstverständlich müsste Ihr vieles besonderes beachten, aber keiner von uns wird Zeit und Lust haben, das hier alles aufzuschreiben, wo es schön ausgearbeitet schon irgendwo steht.
Also schau mal rein und wenn du danach konkrete Einzelfragen hast, wird dir sicher jemand hier helfen können. Für die Regelungen in einem Kleinbetrieb solltest du dir zuerst mal den §14/14a im Betriebsverfassungsgesetz ansehen und dann die entsprechenden Teile der Wahlordnung.
Ein Seminar für den Wahlvorstand oder eine Software dazu wären sicher auch nicht schlecht.
19.03.2010 um 11:35 Uhr
Danke für die Anwort. Ich habe das gelesen, aber ich habe ganz wenig über dieses vereinfachte Wahlverfahren gefunden. Also meine Frage noch mal konkret: Gelten denn diese vielen Vorschriften auch alle für das vereinfachte Verfahren oder gibt es eine Quelle wo ich die Unterschiede nachlesen kann? vG Jacky
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