Veröffentlichung Unterstützerunterschriften
Hallo, wir als Wahlvorstand hatten dem Antrag einer Listenvertreterin, ihre Unterstützerunterschriften mit dem Aushang der Vorschlagslisten zu veröffentlichen, nicht stattgegeben. Diese besagte Listenvertreterin hat nun auf einer Infoveranstaltung zu den Betriebsratswahlen den Mitarbeitern angeboten, dass alle, die interessiert daran sind die Unterschriften einzusehen, dies in ihrem Büro machen könnten. Daraufhin droht nun ein Mitarbeiter aufgrund von Wahlbeeinflussung das Ergebnis, was bei den Wahlen in zwei Wochen herauskommt, anzufechten. Was können wir als Wahlvorstand tun? Können wir verlangen, dass diese Listenvertreterin alle ihre Kopien der Unterschriftenliste herausgibt? Gibt es so etwas wie eine Verwarnung?
Community-Antworten (1)
16.03.2010 um 16:59 Uhr
Kaum zu glauben., welchen Hickhack manche Leute wegen einer BR-Wahl machen können.
Ich denke, du hast richtig gehandelt, die Liste als Wahlvorstand nicht heraus zu geben. Ich wüsste aber nicht, was eine Listenvertrererin daran hindert, ihre eigene Liste zu veröffentlichen und ich wüsste auch nicht, wieso dies eine Wahlbeeinflussung sein soll. Hat sie denn besondere "Prominente" auf der Liste, die als Promoter wirken sollen?
Und wenn jemand meint, die Wahl deswegen anzufechten, dann soll er es tun. Ich zweifle, ob es einen Grund dazu gibt, aber ich denke, der Wahlvorstand hat damit keinen Fehler gemacht.
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