Hallo,
wir als Wahlvorstand hatten dem Antrag einer Listenvertreterin, ihre Unterstützerunterschriften mit dem Aushang der Vorschlagslisten zu veröffentlichen, nicht stattgegeben.
Diese besagte Listenvertreterin hat nun auf einer Infoveranstaltung zu den Betriebsratswahlen den Mitarbeitern angeboten, dass alle, die interessiert daran sind die Unterschriften einzusehen, dies in ihrem Büro machen könnten.
Daraufhin droht nun ein Mitarbeiter aufgrund von Wahlbeeinflussung das Ergebnis, was bei den Wahlen in zwei Wochen herauskommt, anzufechten.
Was können wir als Wahlvorstand tun? Können wir verlangen, dass diese Listenvertreterin alle ihre Kopien der Unterschriftenliste herausgibt? Gibt es so etwas wie eine Verwarnung?