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Aushang der Unterstützerunterschriften - Ja oder Nein?

B
BePaNeuling
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir hatten gerade die Verlosung der Listennummern. Bei uns sind drei Listen im Rennen. Einer der drei Listenvertreter möchte gerne beim Aushang der Wahlvorschlagslisten, dass auch die Unterstützerunterschriften mit ausgehangen werden. Daraufhin kam von den beiden anderen Listenvertretern der Gegenantrag. Ich bin leider im Gesetz nicht fündig geworden. Kann mir jemand einen Tipp geben, wie wir uns als Wahlvorstand hier zu verhlaten haben?

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Community-Antworten (1)

N
Nemeth

09.03.2010 um 12:58 Uhr

@BePaNeuling

Nein - auf dem Wahlvorschlag, welcher bekannt gemacht, bzw. ausgehängt wird, dürfen keinerlei Unterschriften veröffentlicht werden. Diese sind nur für die Unterlagen gedacht.

Siehe BetrVG Fitting, 25.Auflage, § 10 Wahlordnung, letzter Absatz

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