Erstellt am 16.03.2010 um 09:55 Uhr von Petrus
> Keine Mitarbeit in den Ausschüssen
Kommt drauf an, wieviele BRM welche Fraktion hat und wieviele Mitglieder der Ausschuss...
Die Mitglieder werden nach bzw. in Anlehnung an §27 nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. In eurem Fall sollte es also jedes Mal zwei Vorschlagslisten für Ausschussmitglieder geben: Eure und die der "großen". Dann gibt es eine Abstimmung darüber und bei der Auszählung kommt d'Hondt zum Einsatz.
> keine Einsicht auf BR-Arbeit der letzten Jahre
Das geht so nicht. Im schlimmsten Fall werden alle Beschlüsse des BR anfechtbar, für deren Vorbereitung eine Akteneinsicht zumindest hilfreich gewesen wäre...