Altersgrenze für BR-Tätigkeit
Hallo, in unserem Betrieb arbeiten mehrere Mitarbeiter, die das 65. Lebensjahr schon vollendet haben. Meine Fragen hierzu:
- Hätte der BR der Weiterbeschäftigungen zustimmen müssen?
- Sind diese MA wahlberechtigt?
- Können diese MA auch gewählt werden?
Wäre für Informationen dankbar.
Community-Antworten (1)
15.03.2010 um 17:17 Uhr
Ob ihr einer Weiterbeschäftigung hättet zustimmen wissen kann man nur beantwprten wenn man den Arbeitsvertrag kennt. Eine Diskreminierungsklausel darf darin nicht enthalten sein. Steht nicht drin dass der AV mit Beginn des 65 Lebenjahres endet muss er auch nicht enden. Warum sollten die Kollegen nicht wahlberechtigt sein? Selbst wenn sie 400 € Jobber wären wären sie wahlberechtigt und könnten gewählt werden
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