Nicht genügend BR-Kandidaten
Hallo, wir als Wahlvorstand haben die Befürchtung, dass nicht genügend Wahlvorschläge abgegeben werden (zur Info: vereinfachtes Wahlverfahren, 65 Arbeitnehmer, 5 BR-Mitglieder) Bisher haben erst 3 Bewerber ihre Kandidatur abgegeben. Kann die Wahl überhaupt stattfinden? Eine Nachfrist gibt´s in unserem Fall nicht, oder? Oder können wir auch nur zu dritt das BR-Amt ausüben? Danke im Voraus.
Community-Antworten (6)
15.03.2010 um 15:45 Uhr
@Grummel
Ja, die Wahl kann trotzdem stattfinden. Dann bildet ihr lt. BetrVG ein 3-er Gremium.
15.03.2010 um 15:55 Uhr
@wiewo
wo genau steht das im BetrVG?
15.03.2010 um 16:03 Uhr
@Grummel
§ 9 Randnr. 49 / Fitting 25.Auflage
15.03.2010 um 20:00 Uhr
"Eine Nachfrist gibt´s in unserem Fall nicht, oder? "
Ist im vereinfachten Wahlverfahren nicht vorgesehen.
"(zur Info: vereinfachtes Wahlverfahren, 65 Arbeitnehmer, 5 BR-Mitglieder) "
Ist die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens mit dem AG vereinbart worden?
16.03.2010 um 09:11 Uhr
@peanuts
ja, vereinf. Wahlverfahren wurde mit AG vereinbart. Bist du auch der Meinung wie wiewo, dass ein 3er-Gremium ausreicht? Leider haben wir kein Fitting und im Internet konnte ich bis jetzt nichts über § 9 Randnr. 49, Fitting, 25. Auflage finden:-(
Danke im Voraus
16.03.2010 um 10:15 Uhr
Hallo Grummel,
ich zitiere § 9, Rdnr. 49 Fitting 25.Auflage:
"Eine Abweichung von der gesetzlich vorgeschriebenen MitglZahl des BR ist nur zulässig, wenn nicht genügend wählbare ArbN vorhanden odfer nicht genügend wählbare ArbN zur Übernahme des BR-Amtes bereit sind, sei es, dass trotz ordnungsgemäßen Wahlausschreibens die Vorschlagslisten von vornherein nicht ausreichende Kandidaten enthalten oder dass - was bei der Mehrheitswahl denkbar ist - nicht auf so viele Wahlbewerber wie der BR Sitze hat, wenigstens eine Stimme entfallen ist. (DKK-Schneider Rn 4; Richardi/Thüsing Rn 16f; siehe auch § 11 Rn 8; aA GK-Kreutz Rn 21)"
§ 11, Rn 8:
"Seinem Wortlaut nach regelt § 11 nur den Fall, dass nicht genügend ArbN vorhanden´sind, die objektiv die Voraussetzungen der Wählbarkeit (§8) erfüllen........"
Lese mal § 11 in einem Kommentar oder übers Internet nach: regelt ermäßigte Zahl der BR-Mitglieder.
So - viel geschrieben - hoffe es hilft.
Verwandte Themen
Juristische Stolpersteine zum Thema Listenführer sowie Prüfung Kandidatenlisten
ÄlterIch möchte ein paar kurze Szenarien in de Raum stellen und bitte die Erfahrenen um Rat. Generell geht es um die Verantwortung von Listenführern - ggf. auch der Prüfpflicht des Wahlvortand Fallb
Anfechtungsgrund
ÄlterHallo zusammen! Morgen sind bei uns die BR-Wahlen. Es gibt 19 Kandidaten für 11 Sitze. Gestern hat die zweite BRV-Stellv. gegen 12 UIhr mittags eine Mail an alle Kandidaten geschickt, man möge für ein
BR-Wahlen / Kandidaten - bei einer nicht ausreichenden Zahl von Kandidaten ein kleineres Gremium wählen?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, wie fast bei allen stehen auch unsere BR-Wahlen an. Wir müssten bei unserer Belegschaftsgröße ein 13er Gremium wählen. Nun zeichnet sich ab, dass wohl nicht genügend A
Nicht genügend Kandidaten -was dann?
ÄlterWir sind ein Unternehmen mit 130 Mitarbeitern. Vom jetzige Betriebsrat will leider kein einziges Mitglied weiter machen. Unser neuer Betriebsrat sollte also 7 Mitglieder haben. Wenn es aber nur eine V
betriebsratswahl - wahlvorschläge
Hallo zusammen, wenn bei einer BR-Wahl 1 Wahlvorschlagsliste existiert z.B. mit 20 Kandidaten, 1 Std. vor Abgabeende der Wahlvorschläge hier 12 Kandidaten aus dieser Liste aber nun kzfr. mit einer ei