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Nicht genügend Kandidaten -was dann?

P
petra
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind ein Unternehmen mit 130 Mitarbeitern. Vom jetzige Betriebsrat will leider kein einziges Mitglied weiter machen. Unser neuer Betriebsrat sollte also 7 Mitglieder haben. Wenn es aber nur eine Vorschlagsliste gibt mit 3 Kandidaten können wir dann auch eine BR-Wahl durchführen? Wenn keine Wahl zu stande kommt, wann kann dann die nächste BR-Wahl stattfinden? Immer dann, wenn es genügend Kandidaten und Ünterstützer gibt? Oder kann erst wieder nach 4 Jahren gewählt werden? Hat jemand Erfahung mit einem Obmann???

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Community-Antworten (3)

V
Volker

01.02.2006 um 17:27 Uhr

Hallo Petra,

nach §11 BetrVG dürft ihr auch mit 3 Kandidaten einemn Betriebsrat wählen. Wir hatten das bei der letzten Wahl vor 4 Jahren auch, 5 statt 9, ist zwar ungewöhnlich, aber es geht.

K
K.Laus

01.02.2006 um 17:55 Uhr

Hallo Petra,

muß Volker korrigieren. Ihr müßt sogar wählen, wenn eine gültige Vorschlagsliste vorliegt, unabhängig davon, wie viel Kandidaten drauf stehen. Es besteht allerdings noch die Möglichkeit, eine Nachfrist zu setzen, um doch noch weitere Kollegen für eine Kandidatur zu gewinnen.

F
Fayence

01.02.2006 um 18:23 Uhr

Hallo Petra, stellen sich bis Einreichungsfrist / Wahlvorschläge nicht genügend KandidatInnen zur Wahl, ist vom Wahlvorstand eine einwöchige Nachfrist zwecks Gewinnung weiterer Kandidaten zu setzen. Die AN sind über die Folgen -dass sonst nur ein kleinerer BR gewählt werden kann- zu informieren.

Siehe Fitting 22. Aufl.: Wahlordnung §9 RN 4 ; §11 Betrv RN 8-10

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